BSBD Berlin begrüßt Entscheidung zum Streikrecht für Beamte (09.05.2012)
Im Zusammenhang mit laufenden Tarifrunden wurden in der Vergangenheit wiederholt Beamte aufgerufen, sich an Streikmaßnahmen zu beteiligen. In einem jetzt in vollständiger Form vorliegenden Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Münster das beamtenrechtliche Streikverbot und damit die Position des dbb in vollem Umfang bestätigt.
BSBD und dbb berlin fordern Anpassung der Besoldung (02.04.2012)
Die geplante Besoldungsanpassung des Senats zum 1. August wird vom BSBD und dbb Berlin als unzureichend angesehen.Unmittelbar nach der Bekanntgabe des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für den TVöD-Bereich und der Zusage des Bundesinnenministers sowie des Bundesfinanzministers, dass das Ergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten, Soldaten und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen wird, hat der dbb berlin für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten sowie für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger die vollständige Übernahme des Verhandlungsergebnisses rückwirkend ab 1. März 2012 gefordert.
Ausschlussfrist findet keine Anwendung (27.03.2012)
Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter, hat die Senatsverwaltung für Finanzen mit heutigem Schreiben festgestellt, dass die nach § 37 TV-L geltenden Ausschlussfristen keine Anwendung finden! Gleichzeitig stellt die Finanzverwaltung fest, dass davon auszugehen ist, dass diese höchstrichterliche Entscheidung auch Auswirkungen auf die im Land Berlin geltenden tariflichen Vorschriften hat. Der Wortlaut des Rundschreibens ist hier nachzulesen.
Ab sofort stehen jüngeren Angestellten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen pro Jahr bis zu vier Tage mehr Urlaub zu. Das Bundesarbeitsgericht hat Dienstag (20. März 2012) die altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für unwirksam (9 AZR 529/10) erklärt. Damit haben alle Beschäftige Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr.
Nichts dazu gelernt – BSBD lehnt eine Privatisierung im Justizvollzug weiterhin ab! (15.03.2012)
In einer gemeinsamen Presseerklärung wenden sich die Landesverbände Berlin und Hessen gegen die Teilprivatisierung im Justizvollzug. „Von Hünfeld lernen, heißt in diesem Fall nicht siegen lernen“ so kommentierten die Landesvorsitzenden des Bunds der Strafvollzugsbediensteten Berlin, Thomas Goiny, und Hessen, Birgit Kannegießer, in einem Fachabtausch die Pläne des Berliner Senats, die neue JVA Heidering/Großbeeren teilprivatisiert zu betreiben. Für das Gutachten zur Überprüfung der Möglichkeiten der Teilprivatisierung in der JVA Heidering/Großbeeren hatte das Land Berlin insgesamt 500.000 € ausgegeben. Dabei war für Hessen eine vergleichbare Studie bereits vor 10 Jahren erstellt worden.
Kein Streikrecht für Beamte! BSBD Berlin begrüßt Entscheidung des OVG Münster (12.03.2012)
Im vergangenen Jahr hatte ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf zu weitreichenden Diskussionen um ein Streikrecht von Beamten geführt. Unter Berufung auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hatte das VG geurteilt, eine streikende Beamtin begehe zwar ein Disziplinarvergehen, eine Sanktion wie etwa eine Geldbuße dürfe daran aber nicht geknüpft werden. Im Ergebnis bejahte es damit ein Streikrecht für Beamte. Dieses Urteil wurde nun in zweiter Instanz durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster aufgehoben.