„Die gestrige Versammlung von Mitarbeiterinnen der Berliner Justiz im Roten Rathaus war eine vom Senat unter dem Deckmantel des Landesgleichstellungsgesetzes – LGG – und des Personalvertretungsgesetzes – PersVG – dienstlich unterstützte gewerkschaftliche Werbeveranstaltung für die Gewerkschaft ver.di. Hier haben die Justizsenatorin und der Frauensenator ihre Pflichten zur Neutralität und Objektivität verletzt“, so der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, und der Versitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Berlins, Thomas Goiny.
Das Programm für die von der Justiz- und der Frauenverwaltung mitverantworteten Gewerkschaftsveranstaltung ermöglichte, dass nur vier Vertreterinnen von der Gewerkschaft ver.di teilweise in Anwesenheit der Justizsenatorin und diverser Vertreterinnen und Vertreter von Behörden der Berliner Justiz referierten.„Es ist ein einmaliger Vorgang, dass unter der Federführung zweier Verwaltungen eine gewerkschaftliche Veranstaltung zur Werbung neuer Gewerkschaftsmitglieder stattfindet“, erklärten der Landesvorsitzende des dbb berlin und des BSBD-Berlin gemeinsam weiter.
„Das Abgeordnetenhaus und der Rechnungshof sollten sich dringend mit dem Vorgang beschäftigten, damit künftig solche Veranstaltungen nicht mehr möglich sind“, fügte Jetschmann hinzu. „Der BSBD-Berlin wird gegen die Organisatoren Klagen bei dem Verwaltungsgericht erheben", teilte ergänzend Thomas Goiny mit. Zu den gleichstellungspolitischen Aussagen der Justizsenatorin erklärt der dbb berlin und der BSBD Berlin:
„Bei einem Vergleich der öffentlichen Erklärungen der Justizsenatorin zu ihren frauenpolitischen Zielen mit der Alltagsrealität in den Berliner Gerichten, Strafverfolgungsbehörden und Justizvollzugsanstalten und den Sozialen Diensten der Justiz fällt auf, wie groß die Unterschiede zwischen Anspruch und Wirklichkeit sind. So existieren bei allen Amtsgerichten und dem Kammergericht seit Jahren keine nach dem Landesgleichstellungsgesetz – LGG – vorgeschriebenen Frauenförderpläne. Die Frauenförderpläne für die Justizvollzugsanstalten sind veraltet und entsprechen längst nicht mehr den heutigen Erfordernissen einer Gleichstellung der Frauen im Berliner Justizvollzugsdienst. Erneut hat die Justizsenatorin nur auf zeitliche Bearbeitungshindernisse hingewiesen, statt die Behördenleitungen anzuweisen, innerhalb kurzer Zeit die Frauenförderpläne unter Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen zu erstellen.“
„Nach wie vor müssen besonders die Frauenvertreterinnen im Justizvollzug um Anerkennung der Rechte der weiblichen Angestellten und Beamtinnen kämpfen. Auch die berufliche Entwicklung der Beamtinnen im mittleren und gehobenen Justizdienst der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden wird seit Jahren von den zuständigen Verwaltungen dadurch schwer behindert, indem besonders die jungen Frauen der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden seit fast sechs Jahren nahezu keine Chancen haben, befördert zu werden. Viele Frauen werden geradezu über 15 Jahre als Berufsanfängerinnen behandelt, wenn es um die Eingruppierung in die Gehaltsordnungen der Beamtinnen und Angestellten geht. Auch die wenigen männlichen Dienstkräfte in der Berliner Justiz werden durch die restriktive Personalpolitik wie die Frauen erheblich benachteiligt.“
Jetschmann: „Hier hätte die Justizsenatorin seit ihrer Amtseinführung längst auf die zuständigen Verwaltungen einwirken müssen, um die vorhandenen finanziellen Ressourcen zur Beseitigung dieses außerordentlichen Missstandes zu nutzen.“Als besonders skandalös wird ferner vom dbb berlin als Beispiel der vielen Benachteiligungen von Frauen in der Berliner Justiz benannt, dass Justizfachangestellte nach ihrer dreijährigen Ausbildung in den vergangenen Jahren bei den Gerichten nicht entsprechend ihrer Ausbildung beschäftigt werden und dafür das vorgesehene tarifvertragliche Entgelt erhalten. Diese Arbeitnehmerinnen haben stattdessen nur Anstellungsverträge als „Angestellte im Schreib- oder/und Bürodienst“ mit meistens zwei Vergütungsgruppen unter der richtigen tarifvertragsrechtlichen Eingruppierung erhalten.