HPR lehnt Bekleidungsordnung ab

22.06.2007

Am 12 Juni 2007 hat der Hauptpersonalrat die Vorlage der Senatsverwaltung für Justiz zur Schaffung einer neuen Bekleidungsordnung abgelehnt. Der HPR hat grundsätzlich eine neue Dienstkleidung für den Bereich der Berliner Justiz, auch im Zusammenhang mit der Arbeitszufriedenheit, begrüßt und den Stellenwert entsprechend begrüßt. Allerdings hat der HPR in seiner Stellungnahme auch moniert, das eine Abgrenzung gegenüber der Arbeitsschutzkleidung für den Krankenpflegedienst und den Werkdienst fehlt.

Zusätzlich hat der HPR darauf hingewiesen, dass das Bestellverfahren – inklusiver einer entsprechenden Software – der Beteiligung nach § 85 Personalvertretungsgesetz unterliegt. Als weitere Punkt wurde die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte (hier Polizeibeschaffungsstelle in Wünsdorf / Brandenburg) als dringend klärungsbedürftig genant. Im weiteren hat sich der HPR der Stellungnahme des Gesamtpersonalrates der Berliner Justiz angeschlossen. Die Senatsverwaltung für Justiz ist nun aufgefordert den vielen umfangreichen bisher nicht gelösten Problemen zur Einführung einer neuen Dienstkleidung Rechnung zu tragen.