Der dbb berlin hat die Justizsenatorin, Gisela von der Aue, aufgefordert, unverzüglich für Rechtssicherheit im Interesse der Berliner Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes an Justizvollzugsanstalten bei der Zuordnung zum mittleren und gehobenen Dienst und der Bestimmung des Eingangsamtes im mittleren Dienst in der Besoldungsgruppe A 7 zu sorgen.
Bei Prüfung des Entwurfs der Justizsenatorin vom 1. Juli 2008 für eine neue Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes an Justizvollzugsanstalten stellte der dbb berlin fest, dass über die Zuordnung der von der beabsichtigten Rechtsverordnung erfassten Beamtinnen und Beamten zu den Laufbahngruppen keine rechtlich verbindlich Festlegungen vorgesehen sind. Auch die noch gültige Justizvollzugslaufbahnverordnung in der Fassung vom 6. Juni 2000 enthält keine Festlegungen darüber, ob der allgemeine Vollzugsdienst dem einfachen, mittleren oder gehobenen Dienst zugeordnet ist.
Auch ist in der Justizvollzugslaufbahnverordnung immer noch die Einstellung von Bewerbern/-innen als „Justizvollzugssekretäranwärter/innen“ statt als „Justizvollzugsobersekretäranwärter/in“ festgelegt, obwohl nach dem Stellenplan das Eingangsamt für den allgemeinen Vollzugsdienst an Justizvollzugsanstalten der Besoldungsgruppe A 7 zugeordnet ist und die Anwärter/innen entsprechend ernannt werden.
„Die Justizsenatorin muss im Interesse der Berliner Justizvollzugsbediensteten sofort handeln, um möglichen Schaden für die Beamtinnen und Beamten im Justizvollzug abzuwenden“, erklärte der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann.