Haushaltsrechtliches Wartejahr bei Beförderungen wird abgeschafft – jetzt umgehend die Beförderungsämter regeln!

04.06.2008

Wie der dbb berlin gestern bekannt gab, hat der Senat auf seiner letzten Sitzung diverse Änderungen zur Landeshaushaltsordnung beschlossen. Die Vorlage wurde vom Finanzsenator erstellt. Dabei wurde die besondere Forderung des dbb berlin zur Abschaffung des haushaltrechtlichen Wartejahres mit einbezogen.

„Wir hoffen, dass die Abgeordneten, diese für die Beamtinnen und Beamte so wichtige Entscheidung, mittragen und das Gesetz so schnell wie möglich im Parlament verabschiedet wird“, sagte der Landesvorsitzende des BSBD-Berlin, Thomas Goiny zur erfreulichen Meldung.

„Allerdings läuft diese Maßnahme ins Leere, wenn der Regierende Bürgermeister nicht endlich dafür sorgt, dass die im letzten Sommer zwischen den Gewerkschaften und dem Finanzsenator vereinbarte Regelung für die Beförderungsämter und Stellenobergrenzen umgehend verabschiedet wird. Wir fordern die Justizsenatorin auf, sich endlich für ihre Beschäftigten einzusetzen und mit im Senat dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechende Rechtsverordnung schnellst möglich umgesetzt wird“ sagte Goiny weiter.

Allein im Bereich des Berliner Justizvollzuges sind 450 Stellen von dieser Regelung betroffen. Das ist jede achte Stelle!