Die Mitglieder der Fachgewerkschaften der dbb tarifunion haben sich zu 69,8 Prozent für die Annahme des Tarifkompromisses mit dem Senat von Berlin vom 12. November 2008 ausgesprochen. Die notwendige Zustimmungsquote von 25 Prozent ist damit weit übertroffen worden. Der Tarifstreit mit dem Land Berlin ist somit endgültig beendet. Der zwischen dbb tarifunion und Senat von Berlin ausgehandelte Tarifvertrag kann in Kraft treten. Dem Innensenator des Landes Berlin, Ehrhart Körting, ist das Ergebnis der Urabstimmung heute mitgeteilt worden.
Der Tarifabschluss im Einzelnen:
Der monatliche Aufschlag von 65 Euro (35 Euro pro Monat für die Auszubildenden) bleibt auch erhalten, wenn der Anwendungstarifvertrag Land Berlin zum 31. Dezember 2009 ausläuft. Das bedeutet: Die Einkommen der Beschäftigten des Landes Berlin werden ab 2010 – nach Auslaufen des Anwendungstarifvertrages – wieder auf 100 Prozent erhöht (auf das Niveau vor dem Anwendungstarifvertrag). Der Sockelbetrag von 65 Euro pro Monat wird nach der Erhöhung auf 100 Prozent auch dieser Summe hinzugerechnet – eine Anrechnung findet nicht statt.
Zwischenzeitlich haben der Gesamtpersonalrat der Berliner Justiz und die Justizverwaltung eine Dienstvereinbarung zur Absicherung der Angestellten im Schreib- und Protokolldienst bei den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden unterschrieben. Damit hat der dbb berlin und die bei ihm organisierten Fachgewerkschaften Bund Deutscher Rechtspfleger, Bund der Strafvollzugsbediensteten Berlin und Verband der Gerichtsvollzieher Berlin, die finanzielle Absicherung der Zulagen der Mitarbeiterinnen in den betroffenen Bereichen gesichert.
Ausgangspunkt waren die im Frühjahr während der Tarifverhandlungen zwischen dbb berlin und den Vertretern des Senats geführten Gespräche, um die Zulagen der Schreib- und Protokolldienste bei der Überleitung in den TVL zu regeln.