Der Vorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, hat dem Berliner
Innensenator Dr. Körting vorgeworfen, mit seinen Äußerungen zum geltenden
Jugendstrafrecht den zulässigen Rahmen für eine öffentliche Auseinandersetzung
bei weitem überschritten zu haben. Körting hatte im Zusammenhang mit der Zunahme
der Gewaltkriminalität die Richter als 'zu lasch' und 'Alles-Versteher und
Verzeiher' bezeichnet. Auch die Unterstellung ihnen 'gehe es nur um die Psyche
es Täters, die Psyche des Opfers sei etlichen Richtern scheißegal' könne so
nicht stehenbleiben.
Noch vor wenigen Tagen hatte Körting das heutige Jugendstrafrecht verteidigt und
als ausreichend für die Bekämpfung der Gewaltkriminalität junger Straftäter
bezeichnet. Auch wies er kritische Hinweise zurück, dass insbesondere
jugendliche Straftäter mit Migrantenhintergrund die Mehrheit der Täter stellen.
Unverständnis hat allerdings schon vor kurzem seine Äußerung hervorgerufen,
wonach sich in Berlin die Jugendrichter als 'lernfähig' gezeigt hätten und seit
einiger Zeit die Bestimmungen des Jugendstrafrechts angeblich restriktiver
anwendeten.
Jetschmann warf dem Berliner Innensenator vor, über die Tätigkeit unabhängiger
Jugendrichter zu richten: 'Dies steht auch dem Innensenator nicht zu. Die
ständige Richterschelte durch Dr. Körting muss der Senat von Berlin unverzüglich
zurückweisen. Berlins Justizsenatorin von der Aue muss dafür sorgen, dass sich
der Innensenator nicht ständig in ihren Kompetenzbereich einmischt und über die
Berliner Richterschaft Behauptungen in die Öffentlichkeit bringt, die dazu
geeignet sind, den Richterinnen und Richtern ständiges und wiederholtes
rechtswidriges Handeln zu unterstellen. '
Besonders bedenklich nannte der Berliner dbb Chef die Feststellungen des
Innensenators auch deshalb, weil sie die öffentliche Diskussion über das
Jugendstrafrecht personalisieren: 'Die Richter sollen durch gezielte Äußerungen
in erster Linie für die ansteigende Gewaltkriminalität 'mitverantwortlich'
gemacht, während andere gesellschaftliche und staatliche Institutionen entlastet
werden. Diesem Versuch ist im Interesse der Rechtsordnung und der unabhängigen
Gerichte mit Nachdruck entgegen zu treten.'