Die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger/innen des Landes Berlin sind seit 2003/2004 von der Einkommens- und Besoldungsentwicklung beim Bund, den Bundesländern und den Kommunen abgekoppelt. Die durch die Föderalismusreform I dem Land Berlin ab 1. September 2006 übertragene Kompetenz für das Besoldungsrecht wurde nicht genutzt, um die Besoldung entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen anzupassen.
Der eingetretene Einkommensrückstand ist inzwischen sehr hoch. Nach der
aktuellen Entwicklung nach dem Tarifabschluss für den Bund und die Kommunen und
den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst in den anderen Bundesländern
wird der Einkommensrückstand in Berlin einen Stand erreichen, der nicht
hinnehmbar ist.
Der dbb – beamtenbund und tarifunion – berlin hält daher die folgenden
Verbesserungen für dringend notwendig:
1. Anwärterbezüge
Die seit 1. August 2004 unverändert gebliebenen Anwärterbezüge sind mindestens
auf 55 vom Hundert der Bezüge des Eingangsamtes zu erhöhen.
2. Anwärtersonderzuschläge
Die Zahlung von Anwärtersonderzuschlägen ist wieder zu ermöglichen, um
insbesondere qualifizierte und leistungsbereite junge Menschen für ein Lehramt
im Beamtenverhältnis in Berlin zu gewinnen.
3. Ostangleichung
Die vorgesehene Ostangleichung der Dienstbezüge für die Beamtinnen und Beamten
ab Besoldungsgruppe A 10 zum 1. Januar 2010 ist auf den 1. Juli 2008
vorzuziehen.
4. Abschaffung des einfachen Dienstes
Die Ämter in den Besoldungsgruppen ab A 2 sind abzuschaffen. Die vorhandenen
Beamtinnen und Beamten sind in den mittleren Dienst – zum Bespiel den
Justizwachtmeisterdienst – ab Besoldungsgruppe A 6 zu übernehmen.
5. Erhalt der Obergrenzen für Beförderungsämter
Die im Jahre 2007 gemeinsam mit der Finanzverwaltung festgelegte Anzahl für die
Beförderungsämter ist festzuschreiben. Die bisherige Bewertung und Zuordnung der
Funktionen für Gerichts- und Bewährungshelfer/innen in die Besoldungsordnung
müssen erhalten bleiben.
6. Nachholung der entgangenen Einmalzahlungen
Die seit 2005 vom Bund und den Ländern gewährten jährlichen Einmalzahlungen in
Höhe von 300 Euro sind nachträglich auszubringen.
7. Lineare Besoldungsanpassungen
Die in den anderen Bundesländern und beim Bund vorgenommenen linearen
Besoldungsanpassungen sind rückwirkend auch in Berlin zum 1. Januar 2008 in Höhe
von 2,9 Prozent vorzunehmen.
8. Jährliche Sonderzahlung
Die derzeitige jährliche Sonderzahlung in Höhe von 640 Euro ist in einem ersten
Schritt auf 30 Prozent des Monatsbezugs zu erhöhen und als allgemein gewährter
Bezügebestandteil – wie beim Bund – in die Grundgehaltstabelle einzubauen. Dabei
wird für die Beamtinnen und Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 8 entsprechend
des Bundessonderzahlungsgesetzes der Zahlungsbetrag um 100 Euro erhöht.
9. Übernahme der neuen Grundgehaltstabelle für die Beamtinnen und
Beamten des Bundes
Die durch das vorgesehene Dienstrechtsneuordnungsgesetz – DNeuG – auch für die
Berliner Bundesbeamtinnen und –beamten vorgesehene Neugestaltung der
Grundgehaltstabelle mit der unbürokratischen betragsmäßigen Überleitung in das
neue Besoldungsniveau ist für das Land Berlin zu übernehmen.
10. Familienzuschlag
Der Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder ist um jeweils 50 Euro zur
Berücksichtigung der Situation kinderreicher Beamtenfamilien nach der
höchstrichterlichen Rechtsprechung zu erhöhen.
11. Eheähnliche Lebensgemeinschaften
Die Beamtinnen und Beamten in eingetragenen Lebenspartnerschaften sind
entsprechend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bei der Gewährung
des Familienzuschlages zu berücksichtigen.
12. Leistungszulagen und Leistungsprämien
Durch einen Nachtragshaushaltsplan 2008 sind Haushaltsmittel zur Gewährung von
Leistungszulagen und Leistungsprämien für die Beamtinnen und Beamten vorzusehen.
Der BSBD Berlin unterstützt die Initiative des dbb berlin ausdrücklich.