BSBD Berlin unterstützt besoldungspolitische Initiative 2008 des dbb Landesbundes

16.04.2008

Die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger/innen des Landes Berlin sind seit 2003/2004 von der Einkommens- und Besoldungsentwicklung beim Bund, den Bundesländern und den Kommunen abgekoppelt. Die durch die Föderalismusreform I dem Land Berlin ab 1. September 2006 übertragene Kompetenz für das Besoldungsrecht wurde nicht genutzt, um die Besoldung entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen anzupassen.

Der eingetretene Einkommensrückstand ist inzwischen sehr hoch. Nach der aktuellen Entwicklung nach dem Tarifabschluss für den Bund und die Kommunen und den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst in den anderen Bundesländern wird der Einkommensrückstand in Berlin einen Stand erreichen, der nicht hinnehmbar ist.
Der dbb – beamtenbund und tarifunion – berlin hält daher die folgenden Verbesserungen für dringend notwendig:

1. Anwärterbezüge
Die seit 1. August 2004 unverändert gebliebenen Anwärterbezüge sind mindestens auf 55 vom Hundert der Bezüge des Eingangsamtes zu erhöhen.

2. Anwärtersonderzuschläge
Die Zahlung von Anwärtersonderzuschlägen ist wieder zu ermöglichen, um insbesondere qualifizierte und leistungsbereite junge Menschen für ein Lehramt im Beamtenverhältnis in Berlin zu gewinnen.

3. Ostangleichung
Die vorgesehene Ostangleichung der Dienstbezüge für die Beamtinnen und Beamten ab Besoldungsgruppe A 10 zum 1. Januar 2010 ist auf den 1. Juli 2008 vorzuziehen.

4. Abschaffung des einfachen Dienstes
Die Ämter in den Besoldungsgruppen ab A 2 sind abzuschaffen. Die vorhandenen Beamtinnen und Beamten sind in den mittleren Dienst – zum Bespiel den Justizwachtmeisterdienst – ab Besoldungsgruppe A 6 zu übernehmen.

5. Erhalt der Obergrenzen für Beförderungsämter
Die im Jahre 2007 gemeinsam mit der Finanzverwaltung festgelegte Anzahl für die Beförderungsämter ist festzuschreiben. Die bisherige Bewertung und Zuordnung der Funktionen für Gerichts- und Bewährungshelfer/innen in die Besoldungsordnung müssen erhalten bleiben.

6. Nachholung der entgangenen Einmalzahlungen
Die seit 2005 vom Bund und den Ländern gewährten jährlichen Einmalzahlungen in Höhe von 300 Euro sind nachträglich auszubringen.

7. Lineare Besoldungsanpassungen
Die in den anderen Bundesländern und beim Bund vorgenommenen linearen Besoldungsanpassungen sind rückwirkend auch in Berlin zum 1. Januar 2008 in Höhe von 2,9 Prozent vorzunehmen.

8. Jährliche Sonderzahlung
Die derzeitige jährliche Sonderzahlung in Höhe von 640 Euro ist in einem ersten Schritt auf 30 Prozent des Monatsbezugs zu erhöhen und als allgemein gewährter Bezügebestandteil – wie beim Bund – in die Grundgehaltstabelle einzubauen. Dabei wird für die Beamtinnen und Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 8 entsprechend des Bundessonderzahlungsgesetzes der Zahlungsbetrag um 100 Euro erhöht.

9. Übernahme der neuen Grundgehaltstabelle für die Beamtinnen und Beamten des Bundes
Die durch das vorgesehene Dienstrechtsneuordnungsgesetz – DNeuG – auch für die Berliner Bundesbeamtinnen und –beamten vorgesehene Neugestaltung der Grundgehaltstabelle mit der unbürokratischen betragsmäßigen Überleitung in das neue Besoldungsniveau ist für das Land Berlin zu übernehmen.

10. Familienzuschlag
Der Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder ist um jeweils 50 Euro zur Berücksichtigung der Situation kinderreicher Beamtenfamilien nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu erhöhen.

11. Eheähnliche Lebensgemeinschaften
Die Beamtinnen und Beamten in eingetragenen Lebenspartnerschaften sind entsprechend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bei der Gewährung des Familienzuschlages zu berücksichtigen.
12. Leistungszulagen und Leistungsprämien
Durch einen Nachtragshaushaltsplan 2008 sind Haushaltsmittel zur Gewährung von Leistungszulagen und Leistungsprämien für die Beamtinnen und Beamten vorzusehen.
 

Der BSBD Berlin unterstützt die Initiative des dbb berlin ausdrücklich.