Berliner Rechtspolitik bleibt Antwort schuldig
22.09.2008
Unter dieser Überschrift hat der dbb berlin die Ergebnissen
der vom Statistischen Bundesamtes im August veröffentlichten Justiz- und
Rechtspflegestatistiken "Justiz auf einen Blick" bewertet. gemeinsam mit
dem dbb berlin erwartet der BSBD Berlin Antworten auf wichtige
Fragestellungen der Berliner Rechtspolitik. Im einzelnen werden folgende
Punkte genannt, die direkt oder indirekt Auswirkung auf den Berliner
Justizvollzug haben und bei denen dringenden Handlungsbedarf besteht:
- Die vom Statistischen Bundesamt für 2006 ermittelten Daten und Fakten
zur Strafverfolgung weisen aus, dass es in Berlin bei 29,4 Prozent der
insgesamt 231.004 Strafverfahren zur Anklage gekommen ist. Demgegenüber
wurden 67,2 Prozent durch die Staatsanwaltschaft endgültig eingestellt.
Diese Quote ist die zweithöchste im Ländervergleich. An erster Stelle liegt
Hamburg mit 71 Prozent.
- Beim Ländervergleich der Verurteilungsquote 2006 liegt Berlin mit dem
niedrigen Wert von 78 Prozent an 11. Stelle. Nach den bundeseinheitlichen
Kriterien gibt die Verurteilungsquote an, wie viele der Personen, gegen die
ein Straf- oder Strafbefehlsverfahren erledigt wurde, verurteilt werden.
- Das Statistische Bundesamt stellt fest, dass die Bedeutung des
Jugendarrests in den Bundesländern sehr unterschiedlich ist: "So schwankte
die (maßgeblich von den Kapazitäten der im Land vorhandenen Einrichtungen)
beeinflusste Bedeutung des Jugendarrests zwischen 38 Prozent in Berlin und 8
Prozent in Rheinland-Pfalz."
- Die bundesweite Anwendungsquote von Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden
wurde mit 67 Prozent ermittelt. Die Länder Saarland (89 Prozent),
Schleswig-Holstein (88 Prozent), Hamburg (88 Prozent), Hessen (81 Prozent),
Bayern (75 Prozent), Niedersachsen (72 Prozent), Nordrhein-Westfalen (70
Prozent), Bremen (69 Prozent), Rheinland-Pfalz (63 Prozent) und Thüringen
(61 Prozent) liegen deutlich vor Berlin mit 57 Prozent.
- Bei den zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen (Aussetzungsquote)
hält Berlin von allen Bundesländern mit 65 Prozent das Schlusslicht.
Gleichwohl wurde für das Land Berlin in 77 Prozent der
Bewährungsunterstellungen der erfolgreiche Abschluss festgestellt.
- Berlin hatte 2007 mit hohem Abstand gegenüber allen anderen
Bundesländern die höchste Gefangenenrate, d. h. je 100.000 Einwohner/innen
standen 151 Inhaftierte gegenüber. Der Bundesdurchschnitt lag bei 91
Gefangenen und im zweibelasteten Bundesland in Hamburg bei 117 je 100.000
Einwohner/innen.
- Die Kapazitätsauslastung der Justizvollzugseinrichtungen lag in Berlin
2007 bei 100 % am Erhebungsstichtag. Bundesweit waren die
Justizvollzugsanstalten zu durchschnittlich 93 % ausgelastet.
- Der Anteil der Einsitzenden mit Ersatzfreiheitsstrafen lag 2007 mit 7
Prozent zwar im Bundesdurchschnitt bestätigt aber erneut, dass in
Berlin immer noch die wirtschaftlichen Verhältnisse Einfluss auf den
Justizvollzug haben, da es sich bei den sehr kurzen Haftstrafen in Wahrheit
um nicht bezahlte Geldstrafen handelt.
- Berlin hat mit 29 Richtern/-innen je 100.000 Einwohner/innen 2006
zusammen mit Hamburg die höchste Richterdichte im Bereich der Ordentlichen
Gerichtsbarkeit. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 18 Richtern/-innen.
- In Berlin vertreten sich zu 23 Prozent der Kläger/innen selbst vor
Gericht. Es ist mit Abstand der höchste Wert aller Bundesländer.
- Als besonders belastend wird für die Berliner Amtsgerichte in der
Bundesstatistik festgestellt, dass die Anzahl der Bagatellverfahren in
Berlin bei den Zivilverfahren mit 26,8 Prozent den absoluten Spitzenwert in
den Bundesländern darstellt. Als Bagatellverfahren werden die
zivilrechtlichen Streitigkeiten bezeichnet, bei denen der Streitwert bis zu
300 Euro liegt. Das Statistische Bundesamt führt dazu aus: "Die Kosten, die
durch die Durchführung von sogenannten Bagatellverfahren bei den Gerichten
verursacht werden, übersteigen den verhandelten Streitwert um ein
Vielfaches. Die durch Bagatellverfahren gebundenen Kapazitäten der Gerichte
stehen für an Prozesse nicht zur Verfügung bzw. verzögern die
Rechtsprechung."
- Das Land Berlin ist bei den laufenden Ausgaben im Justizvollzug je
Gefangenen am 30. November 2005 mit 30.200 Euro nicht nur auf den 9. Platz
im Ländervergleich abgesunken, sondern liegt auch noch mit 1.000 Euro unter
dem Bundesdurchschnitt. Das Land Brandenburg lag mit 46.500 Euro doppelt so
hoch wie Sachsen (22.600 Euro) und weit vor Berlin. Darin wird deutlich,
dass zum Beispiel die Bildung von Vollzugsgemeinschaften oder gemeinsame
Beschaffungsvorhaben der Länder Berlin und Brandenburg dem Landeshaushalt
des Landes Brandenburg nützen und den Landeshaushalt Berlin belasten und
finanzielle Kapazitäten insbesondere für Verbesserung der
Personalbetreuungsrelationen den Berliner Justizvollzugseinrichtungen
entziehen.