Justizstaatssekretär und Hauptpersonalrat wollten die Personalräte mundtot machen

26.03.2008

Der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, stellt rechtswidrigen Abschluss einer Dienstvereinbarung zwischen Justizstaatssekretär und Hauptpersonalrat des Landes Berlin fest. Am 10. März veröffentlichte der stellvertretende Vorsitzende des Hauptpersonalrates, Erko Basmann, seine Notizen aus dem Hauptpersonalrat zur Einführung einer neuen Dienstkleidung in der Justiz. Stolz wurde verkündigt, dass „zwischen der Senatsverwaltung für Justiz und Hauptpersonalrat Einigkeit über eine Dienstvereinbarung zur Regelung des Verfahrens der Beteiligung der Personalvertretungen bei der Umsetzung der Bekleidungsordnung für die Beschäftigten aller Dienststellen im Bereich der Senatsverwaltung für Justiz erzielt werden konnte“. Eine Beschlussfassung über die bereits am 6. März 2008 vom Justizstaatssekretär Lieber unterschriebene Dienstvereinbarung erfolgte im Hauptpersonalrat aber erst nach (!) dieser Veröffentlichung.

Mit der Dienstvereinbarung soll die „Umsetzung der Bekleidungsordnung für die Beschäftigten aller Dienststellen im Bereich der Senatsverwaltung für Justiz“ geregelt werden. Eine Bekleidungsordnung ist jedoch bisher nicht erlassen worden. Es ist auch nicht bekannt, wann eine neue Bekleidungsordnung von der Senatorin für Justiz erlassen wird, obwohl schon vor Jahren eine Bekleidungsordnung für die Berliner Justiz außer Kraft gesetzt worden ist. Die Dienstvereinbarung baut also auf Regelungen auf, die es noch gar nicht gibt. Es ist nicht abzusehen, welche rechtlichen Auseinandersetzungen sich dadurch ergeben werden.

Weiterhin soll die Beteiligung der Personalvertretungen bei der Umsetzung der noch nicht vor-handenen Bekleidungsordnung für die Berliner Justiz geregelt werden. Am Zustandekommen der Dienstvereinbarung war aber nur der Hauptpersonalrat beteiligt. Weder die örtlichen Personalvertretungen der Senatsverwaltung für Justiz, der Sozialen Dienste der Justiz, der Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und Justizvollzugseinrichtungen noch der Gesamtpersonalrat der Berliner Justiz haben vor Abschluss der Dienstvereinbarung Kenntnis von der Absicht des Hauptpersonalrates erhalten, dass dieser mit der Senatsverwaltung für Justiz eine neue Dienstvereinbarung abschließen will. Auch die Senatsverwaltung für Justiz setzte die Personalvertretungen ihres Geschäftsbereichs nicht von dem gemeinsamen Vorhaben mit dem Hauptpersonalrat in Kenntnis.

Entgegen den rechtlichen Grundlagen nach dem Personalvertretungsgesetz des Landes Berlin und der langjährigen Praxis wurden die Personalvertretungen der Berliner Justiz nicht in die Meinungsbildung des Hauptpersonalrates einbezogen. Es muss angenommen worden, der Hauptpersonalrat wollte lediglich für seine künftige Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Justiz ein Verfahren verabreden, in das die Personalvertretungen der Berliner Justiz auch künftig nicht einbezogen sind. Hierfür spricht eindeutig, dass in Nummer 4 der Dienstvereinbarung nur die „Berliner Beschäftigtenvertretungen“ bei der Vorbereitung der Beschaffung von Bekleidungsstücken beteiligt werden, die in einer neuen Bekleidungskommission vertreten sind. Mitglieder der Personalvertretungen der Berliner Justiz sind nicht in der Bekleidungskommission vertreten, so dass die unmittelbaren Vertreterinnen und Vertreter der Dienstkleidungsträger/innen in der Berliner Justiz keinen Einfluss auf die neue Dienstkleidung haben.

Die Personalvertretungen der Berliner Justiz sollen vom Hauptpersonalrat und dem Justizstaatssekretär zum ewigen Schweigen verdonnert werden. Dies wiegt auch deshalb besonders schwer, weil auf Vorschlag der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nur dann ein Vorschlag des Vertreters des Hauptpersonalrates in der dreizehnköpfigen Bekleidungskommission in ein neues formelles Beteiligungsverfahren eingehen kann, wenn die Maßnahme die Voraussetzungen von § 85 Absatz 1 Nr. 6 – Ordnung in der Dienststelle und Verhalten der Dienstkräfte – PersVG erfüllt. Diese Einengung der Beteiligung liefert die Mitglieder der Bekleidungskommission der – bekannten – Willkür des Justizstaatssekretärs beim Umgang mit Personalvertretungen aus. Der Hauptpersonalrat hat sich so selbst einen Maulkorb aufgesetzt. Die Bekleidungskommission wird nur noch zum Schein und zum Abnicken der Verwaltungswünsche zusammentreten. Die Dienstkleidungsträger/innen werden darunter zu leiden haben.

Positiv ist allerdings festzustellen, dass durch die schwerwiegenden Mängel beim Zustandekommen und Abschluss der Dienstvereinbarung zwischen dem Hauptpersonalrat und dem Justizstaatssekretär die Personalvertretungen der Berliner Justiz nicht betroffen sind, denn keine Personalvertretung hat auf irgendwelche Rechte gegenüber dem Hauptpersonalrat und der Senatsverwaltung für Justiz verzichtet. Eine Annahme, die besonders dem Justizstaatssekretär unterstellt werden muss, dass mit der Dienstvereinbarung alle Rechte der Personalvertretungen der Berliner Justiz im Zusammenhang mit der Einführung einer neuen Dienstkleidung auf den Hauptpersonalrat übergangen sein könnten, entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage. Nach der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung darf eine Personalvertretung ohnehin nicht auf ihre Rechte verzichten. Eine anderweitige Erklärung in Form einer Dienstvereinbarung zwi-schen dem Hauptpersonalrat und der Senatsverwaltung für Justiz ist daher ohne Bedeutung.

Die vom Justizstaatssekretär und dem Hauptpersonalrat abgeschlossene Dienstvereinbarung ist daher unwirksam.