Der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, hat
den Senator für Inneres und Sport, Dr. Ehrhart Körting, aufgefordert,
auch ab 1. Januar 2009 die Bereitstellung von Dienstkleidung für die
Beamtinnen und Beamten sowie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
bei der Berliner Polizei, der Feuerwehr und des Justizvollzuges sowie in
anderen Bereichen der Berliner Verwaltung auf Landeskosten
sicherzustellen.
In dem Schreiben an den Innensenator wurde vom dbb berlin darauf
hingewiesen, dass die Ausführungsvorschriften des Senats über die
Verpflichtung der Beamten zum Tragen von Dienstkleidung vom 18. Juni
1968 sowie die Regelungen über des Einkleidungsgeld und Bekleidungsgeld
mit Ablauf des 31. Dezember 2008 außer Kraft treten.
Der dbb berlin betonte gegenüber dem Innensenator besonders das Bestehen
eines dringenden Handlungsbedarfs, da nicht nur die Rechtsvorschriften
über die Bereitstellung der Dienstkleidung auf Landeskosten Ende 2008
ihre Gültigkeit verlieren, sondern zum Beispiel im Bereich des Berliner
Justizvollzuges bereits von der Justizsenatorin Vorbereitungen getroffen
worden sind, um die Justizvollzugsbeamtinnen und -beamten sowie die
Justizvollzugsangestellten nicht unwesentlich an der Beschaffung der
Dienstkleidung auf private Kosten mit fast 75 v. H. der jährlichen
Beschaffungskosten zu beteiligen.
Die Forderung des dbb berlin, die Dienstkleidung auf Landeskosten
bereitzustellen, wurde von einer Verhandlungsdelegation unter Leitung
des Landesvorsitzenden des dbb berlin, Joachim Jetschmann, während der
Erörterungen über das neue Landesbeamtengesetz mit Vertreterinnen und
Vertretern der Dienstrechtsabteilung der Senatsverwaltung für Inneres
und Sport vertreten.
Die Vertreterinnen und Vertreter der dbb Fachgewerkschaften DPolG, gkl
und BSBD im dbb berlin haben seit langen die gängige Praxis bei der
Dienstkleidung beklagt und eine Ergänzung von § 39 - künftig § 70 - des
Landesbeamtengesetzes - LBG - dahingehend vorgeschlagen, dass im LBG
ausdrücklich gesetzlich die Verpflichtung des Dienstherrn zur
Bereitstellung der Dienstkleidung auf Landeskosten festgeschrieben wird.
Auch hierüber wird der dbb berlin im Rahmen seines nächsten
beamtenpolitischen Gespräches mit dem Innensenator verhandeln.