Ärztinnen und Ärzte, die im Justizvollzug für die Behandlung von Gefangenen tätig sind, sollen künftig bundesweit besser bezahlt werden. Das hat die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Dresden (24. und 25.06.2009) auf Initiative Niedersachsens einstimmig beschlossen.
“Wir müssen gegenüber anderen öffentlichen Arbeitgebern konkurrenzfähig bleiben. Es gibt bereits jetzt nur wenige Bewerber, die hauptamtlich in der Gesundheitsfürsorge des Justizvollzugs tätig werden wollen”, sagte Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann. Zurzeit seien die Einkommensmöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte im Justizvollzug deutlich schlechter als zum Beispiel in öffentlichen Krankenhäusern. “Wir sind aber gesetzlich verpflichtet, eine umfassende Gesundheitsfürsorge für die Gefangenen sicherzustellen."
Mit ihrem Beschluss erfüllt die Justizministerkonferenz eine Forderung des BSBD, der immer wieder unterstrichen hat, dass die besondere Patientenklientel im Vollzug nicht nur spezielles medizinisches Wissen, sondern auch besondere Sicherheitsanforderungen erfordert.
„Wir hoffen, dass im Rahmen der Tarifverhandlungen zum TVL mit dem Land Berlin nicht nur die Gehaltkürzung der Angestellten, rückgängig gemacht wird, sondern auch eine Gehaltsteigerung erfolgt, damit uns das gut ausgebildeten Fachpersonal nicht in andere Bundesländer abwandert“, sagte der Landesvorsitzende des BSBD Berlin, Thomas Goiny.
„Es ist gut zu wissen, dass es Politiker, wie den der niedersächsischen Justizminister gibt, die den Wert der Fachdienste und die Sonderaufgaben im Justizvollzug anerkennen. Wir wünschen uns das für den Berliner Justizvollzug auch, damit wir endlich aus der Rolle der "Bundes-Dunkelkammer" heraus kommen“, sagte Goiny abschließend.""