Bei den Beratungen über das Dienstrechtsänderungsgesetz - DRÄndG - mit den Anpassungen des Landesbeamtengesetzes - LBG - und den Laufbahnvorschriften an das Beamtenstatusgesetz - BeamtStG - zum 1. April 2009 hat der Innenausschuss nach einer Anhörung des dbb berlin auf Antrag der Fraktionen der SPD und der Linken beschlossen, das haushaltsrechtliche Altersbeförderungsverbot von drei Jahren vor Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze aufzuheben.
Damit folgt der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses einem Anliegen des dbb berlin nachdem das laufbahnrechtliche Altersbeförderungsverbot bereits vom Parlament am 4. Dezember 2008 aufgehoben worden ist.
Der Beschluss des Ausschusses für Inneres und Sicherheit wurde im Zusammenhang mit einem Dringlichkeitsbeschluss an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses über weitere Änderungen des Entwurfs des Senats für das Dienstrechtsänderungsgesetz - DRÄndG - mit der Mehrheit der Koalitionsparteien gefasst.
Es ist davon auszugehen, dass mit der Verabschiedung des DRÄndG - Artikel XII - zum 1. April 2009 des Altersbeförderungsverbot aufgehoben ist.