Neues U-Haftgesetz lässt viele Fragen offen

03.12.2009

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 26. November 2009 das Untersuchungshaftgesetz verabschiedet. Damit kann das Gesetz zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Gemeinsam mit 10 anderen Bundesländern hat Berlin damit die Untersuchungshaft gesetzlich geregelt. Das Berliner Parlament hat den Entwurf mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der CDU verabschiedet.
 
Für den BSBD Berlin lässt das Gesetz aber viele Fragen offen. So wurde z.B. die Besuchszeit von ein auf zwei Stunden, bei jugendlichen Untersuchungsgefangenen von zwei auf vier Stunden verdoppelt. Wie z.B. die JVA Moabit diese Regelung mit dem vorhandenen Personal umsetzen soll, ist aber nicht geregelt worden. „Wir kritisieren, dass im Rahmen der Haushaltsanmeldung für das Gesetz kein zusätzliches Personal angemeldet wurde. Die Senatsverwaltung für Justiz lässt die Haftanstalten mit ihren Problemen wieder einmal alleine. Es reicht eben nicht aus, alles nur in Gesetzesform zu gießen“, kritisiert der Landesvorsitzende des BSBD Berlin, Thomas Goiny die Maßnahme.
 
So werden z.B. die Haftanstalten im § 5 Abs. 1 des U-Haftgesetzes verpflichtet, Selbsttötungen zu verhindern. Im Einzelnen heißt es da: Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken. Ein besonderes Augenmerk ist auf das Verhindern von Selbsttötungen zu richten. „Auf 1100 Inhaftierte kommen z. B. in der JVA Moabit 2 1/2 Psychologe und auf je 100 Gefangene 1 Sozialarbeiter. Das ist wirklich ein unhaltbarer Zustand. Wir benötigen dringend zusätzliches Personal für die Betreuung der gefangenen, sonst lassen sich die gesetzlichen Vorgaben nicht umsetzen“, äußerte sich Goiny weiter.

„Wir hoffen sehr, dass das Abgeordnetenhaus im Rahmen der Haushaltsberatungen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, um weiteres Personal einzustellen. Die für das Jahr 2010 geplanten Einstellungen beziehen sich ausschließlich auf die neue Haftanstalt in Großbeeren. Wir befürchten aber, dass die Senatsverwaltung für Justiz darüber hinaus kein Personal einstellen will. Das wäre dann der personelle Offenbarungseid für den Justizvollzug in Berlin“, sagte Goiny abschließend.