Bundesbeihilfeverordnung findet auch im Land Berlin Anwendung

09.03.2009

In seiner Sitzung am 5. März 2009 hat das Abgeordnetenhaus die rechtliche Voraussetzung für die Geltung der Bundesbeihilfeverordnung geschaffen. Bereits am 02. März hat der Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung zum Dienstrechtsänderungsgesetz - DRÄndG – eine entsprechende Beschlussempfehlung, einen neuen § 5 in den Folgeänderungen der sonstigen dienstrechtlichen Vorschriften zur Anpassung des Landesbeamtengesetzes an das Beamtenstatusgesetz über die Anwendung der Bundesbeihilfeverordnung - BBhV - im Land Berlin einzufügen, gefasst.

Mit dieser Übergangsvorschrift zu § 76 Absatz 11 des Landesbeamtengesetzes - LBG - in der ab 1. April 2009 gültigen Fassung wird sichergestellt, dass bis zum Inkrafttreten der Beihilfeverordnung des Landes Berlin die Bundesbeihilfeverordnung für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Berlin die Vorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen des Bundes Anwendung finden.

Die Verordnung über die Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) vom 13. Februar 2009 ist im 13. Februar 2009 im Bundesgesetzblatt I (S. 326) verkündet worden und am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Die BBhV ist für Aufwendungen anzuwenden, die mit dem Inkrafttreten entstanden sind.Der dbb berlin wird gemeinsam mit dem Beamtenwirtschaftsring und der bbbank eine neue Beihilfebroschüre herausgeben, die ab Ende März/Anfang April beim BSBD Berlin abgefordert werden kann.