Das Verwaltungsgericht Berlin - VG 5 A 50.07 und 78.07 hat am 10. Juni 2009 zur auf dem Berliner Gesetz beruhende Praxis, Landesbeamte zum Abbau von Personal zu einer Vermittlungsbehörde - ZeP - zu versetzen, verfassungsrechtliche Bedenken festgestellt und daher zwei Klagen zur Überprüfung des Stellenpoolgesetzes an das Bundesverfassungsgericht überwiesen.
Weitere annähernd 100 Klagen liegen dem Verwaltungsgericht zudem vor. Das Verwaltungsgericht hat sich der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteilen vom 18. 9. 2008 angeschlossen, das ebenfalls verfassungsrechtliche Zweifel geäußert hatte. Näheres kann erst dann mitgeteilt werden, wenn die Vorlagebeschlüsse in schriftlicher Form vorliegen.