Rechtsausschuss befasst sich mit knapp ausreichendem Mittelmaß

21.07.2009 

Mit Unverständnis hat der BSBD Berlin die Aussagen der verantwortlichen Politiker und der Senatsverwaltung für Justiz in der Sondersitzung des Rechtsausschusses am 09. Juli 2009 über die Personalsituation in den Justizvollzugseinrichtungen in Berlin zur Kenntnis genommen.
 
„Wir sind tief enttäuscht, dass die Regierungsparteien nicht den Mut gefunden haben, die inzwischen teilweise dramatische Personalsituation in den Haftanstalten anzusprechen, lieber wollte man sich mit den dringenden Fragen beschäftigen“, kritisierte der Landesvorsitzende des BSBD Berlin, Thomas Goiny, die schriftliche Darstellung
 
„Statt klarer Aussagen und Angaben sind wir nach Aussagen der Senatsverwaltung bundesweit nur Mittelmaß, haben alles knapp ausreichend und Probleme wie jedes Jahr. Was sind das für Äußerungen der politisch Verantwortlichen. Die Kolleginnen und Kollegen in den Anstalten fühlen sich inzwischen verschaukelt. Da nutzen ständig wiederholtes Lob und Durchhalteparolen auch nicht mehr“. empörte sich Goiny weiter.
 
Aus Sicht des BSBD wurden viele konkrete Fragen im Ausschuss von der Senatorin für Justiz nicht beantwortet. Zahlen z. B. über die Ist-Personalstärke in den einzelnen Teilanstalten und Bereichen wurden nicht vorgelegt. Es wurde auch der Eindruck erweckt, dass Kolleginnen und Kollegen, die auf die tatsächliche kritische Situation in den Anstalten schriftlich aufmerksam gemacht und hingewiesen haben, überhaupt nicht ernst genommen werden. Anstaltsleitungen und  Personalvertretungen werden mit der angespannten Personalsituation nicht nur völlig allein gelassen, sondern dürfen dann auch noch in gefährlichen Situationen, wie z. B. vor zwei Wochen in Kieferngrund, sich rechtfertigen und alleine die Verantwortung  übernehmen.
Zu den Tumulten im U-Haftbereich der Jugendstrafanstalt forderte Goiny die öffentliche Belobigung der Kolleginnen und Kollegen, die an dem besagten Tag Dienst hatten. „Wir teilen die Auffassung von Herrn Dr. Felgentreu (SPD), dass der Vorfall als Warnsignal zu bewerten ist. Da Einsicht der erste Weg zur Besserung sein soll, hoffen wir, dass die Fehler, die von der Senatsverwaltung für Justiz sowohl personell als auch  finanziell bei der Einführung des Jugendstrafvollzugsgesetzes gemacht wurden, sich  bei der Einführung des Untersuchungshaftgesetzes nicht wiederholen“, sagte Goiny abschließend.
 
Das gesamte Protokoll der Rechtsausschusssitzung vom 09.Juli 2009 ist unter http://www.parlament-berlin.de/ados/16/Recht/protokoll/r16-045-ip.pdf nachzulesen.