In Bayern ticken die Uhren anders – aber auf jeden Fall richtig!
Bayern stoppt PPP-Projekt und damit Privatisierung des Strafvollzugs wegen zu hoher Kosten!

21.10.2009

Der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags hat den als PPP-Projekt geplanten Bau der JVA Augsburg wegen Unwirtschaftlichkeit gestoppt. Im Gesamtpaket war ursprünglich die Errichtung der Anstalt im Rahmen eines Investorenmodells vorgesehen. Eine solche Privatisierung 3. Klasse ist durch die Bayerische Staatsministerin der Justiz, Dr. Beate Merk, immer entschiedenen abgelehnt worden. In dieser Auffassung hat sie der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) stets nachdrücklich unterstützt und bestärkt.

Die jetzt durch den Haushaltsausschuss gefundene Entscheidung begrüßt der BSBD ausdrücklich. Bundesvorsitzender Anton Bachl, zugleich Vorsitzender des Landesverbandes der bayerischen Justizvollzugsbediensteten (JVB), würdigte den Stopp des PPP-Projektes als einen wichtigen „Schritt in die richtige Richtung“. Weiter erklärte Bachl: „Mit dieser eindeutigen und mit Blick auf die öffentlichen Kassen klugen Entscheidung wird zugleich die Teilprivatisierung im bayerischen Strafvollzug begraben“.

Für den BSBD Berlin ist das dass entscheidende Signal an die Berliner Justizsenatorin, von der Aue, die geplanten Privatisierungsgedanke im Zusammenhang mit dem Bau der JVA Heidering aufzugeben. Mit teuren Gutachten wird derzeit geprüft, in welchem Umfang welche Bereiche ausgegliedert werden können. Dazu zählt auch die Behandlung und Betreuung sowie die Bewirtschaftung der Arbeitsbetriebe durch private Träger und Unternehmen.

„Wir fordern die Senatorin auf, sich für den Erhalt der Werkbetriebe, des technischen Dienstes und der ärztlichen Versorgung als hoheitliche Aufgabe einzusetzen und den Verbleib in den Vollzugseinrichtungen zu garantieren. Den geplanten Personalabbau zukünftig durch externe Personen und Fremdfirmen zu gewährleisten, konterkariert die gesetzlichen Verpflichtungen und die hoheitlichen Aufgaben des Justizvollzuges“, sagte der Landesvorsitzende des BSBD Berlin, Thomas Goiny.

Für den BSBD Berlin sind die Aussagen der Justizsenatorin, dass der Mangel an eigenen Experten in der eigenen Verwaltung die Teilprivatisierung notwendig macht, ein Armutszeugnis und eine wiederholte Diffamierung der Beschäftigten im Justizvollzug.

Die Schlussfolgerung des BSBD ist eindeutig: Auch wenn der Strafvollzug sich allein schon im Interesse des Steuerzahlers an wirtschaftlichen Maßständen zu orientieren hat, so darf nicht übersehen werden, dass mit der schleichenden Privatisierung in Amerika, Frankreich und im angelsächsischen Raum jeweils die Freiheitsrechte der Menschen mit der Folge extrem ansteigender Gefangenenzahlen sukzessive finanziellen Interessen unterworfen worden sind. Diese Entwicklungen mahnen uns daran, dass der Strafvollzug dauerhaft und vollständig eine staatliche Kernaufgabe bleiben muss, sollen die Gesamtkosten des Strafvollzuges nicht vollends aus dem Ruder laufen.

Die gesamte Stellungnahme des BSBD ist auf der Internetseite des Bundesverbandes unter www.bsbd.de eingestellt.