Teilerfolg des dbb berlin
Oppositionsparteien fordern Perspektivkonzept zur Besoldungsanpassung bis 2017

05.07.2010

Nachdem der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses am 30. Juni sein positives Votum für die Besoldungs- und Versorgungsanpassung zum 1. August 2010 in Höhe von 1,5 vom Hundert und zum 1. August 2011 in Höhe von 2,5 vom Hundert beschlossen hat, hat das Abgeordnetenhauses am 01. Juli 2010 das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für Berlin 2010/2011 beschlossen.

Auf Antrag der Fraktionen von SPD und Linkspartei hat der Hauptausschuss auch beschlossen, dass der Senat aufgefordert wird, bis zum 15. September 2010 darzustellen, wie die Gegenfinanzierung der Mehrausgaben für die vom 1. Oktober 2010 auf den 1. August 2010 gegenüber dem Senatsvorschlag vorgezogene Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Höhe von 9,8 Mio. Euro gegenfinanziert werden soll. Bis zum 15. September 2010 sind nach dem Beschluss des Hauptausschusses durch die Senatsverwaltung für Finanzen in den Kopfkapiteln der Einzelpläne 03, 05, 06, 09, 10, 11, 12, 13 und 15 anteilige Sperren anzubringen.

Die von den Fraktionen der FDP, GRÜNEN und CDU vorgelegten Anträge über die Besoldungsanpassungen in den nächsten Jahren bis 2017 sind von der SPD und der Linkspartei abgelehnt worden.

Die FDP hat den Entwurf eines Gesetzes zur Erstellung eines Zukunftskonzepts für den Öffentlichen Dienst im Abgeordnetenhaus eingebracht und verlangt, für einen Zeitraum von 10 Jahren die Besoldungsentwicklung in Berlin im Vergleich zu Bund und Ländern sowie den Öffentlichen Unternehmen in Berlin aufzuzeigen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen präsentierte am 29. Juni einen Antrag, der unter anderem vorsieht, dass das Land Berlin anstrebt, die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin ab dem 1. Januar 2017 dem Durchschnitt der Besoldung in sämtlichen Bundesländern anzupassen.

Von der CDU wurde gefordert, die Besoldung der Beamtinnen und Beamten im Landesdienst bis Ende 2017 auf die Höhe der durchschnittlichen Besoldung in den anderen Bundesländern anzuheben.