Der dbb berlin empfiehlt allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Landes Berlin, die nach dem 31. Juli 2003 eingestellt worden sind, unverzüglich ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber auf Zahlung des Urlaubsgeldes für das Jahr 2010 geltend zu machen. Die Information der dbb tarifunion für die Einzelmitglieder der Mitgliedsgewerkschaften des dbb berlin mit einem Musterschreiben hilft bei der Geltendmachung der Ansprüche.