Der
Senat hat im ersten Durchgang einem
Gesetzentwurf des Innensenators über Besoldungserhöhungen für die
Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin ab dem 1. Oktober 2010 um 1,5
Prozent und ab dem 1. August 2011 um weitere 2 Prozent mit einer
entsprechenden Anpassung der Versorgungsbezüge zugestimmt.
Für den BSBD Berlin ist dieser Entwurf mehr als enttäuschend. „Der
Innensenator hat im letzten beamtenpolitischen Grundsatzgespräch mit dem
dbb berlin und dem BSBD Berlin eine Anpassung an das Brandenburg
Besoldungsniveau in Aussucht gestellt. Das sind bis zu 7 % mehr als in
Berlin“, kritisierte der Landesvorsitzende des BSBD Berlin den
Senatsentwurf. „Soziale Gerechtigkeit ist in dem Entwurf nicht zu
erkennen, wenn man Tarifbeschäftigte und Beamte bei der Bezahlung so
gegeneinander ausspielt“, äußerte sich Goiny weiter.
Der Gesetzesentwurf unterliegt vor der Beschlussfassung durch das
Abgeordnetenhaus von Berlin auch der beamtenrechtlichen Beteiligung nach
dem Beamtenstatusgesetz und dem Landesbeamtengesetz durch den dbb berlin
als Spitzenorganisation der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin.
Diese Beteiligung ist in der veröffentlichten Mitteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport über die erste Besoldungsanpassung nach über sechs Jahren zum 1. Oktober 2010 nicht erwähnt. Der dbb berlin erwartet daher die Vorlage des Gesetzesentwurfs zur Durchführung der beamtenrechtlichen Beteiligung.