Senat billigt Gesetzesentwurf zur Besoldungsanpassung - BSBD Berlin ist enttäuscht!

12.05.2010

Der Senat hat im ersten Durchgang einem Gesetzentwurf des Innensenators über Besoldungserhöhungen für die Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin ab dem 1. Oktober 2010 um 1,5 Prozent und ab dem 1. August 2011 um weitere 2 Prozent mit einer entsprechenden Anpassung der Versorgungsbezüge zugestimmt.
 
Für den BSBD Berlin ist dieser Entwurf mehr als enttäuschend. „Der Innensenator hat im letzten beamtenpolitischen Grundsatzgespräch mit dem dbb berlin und dem BSBD Berlin eine Anpassung an das Brandenburg Besoldungsniveau in Aussucht gestellt. Das sind bis zu 7 % mehr als in Berlin“, kritisierte der Landesvorsitzende des BSBD Berlin den Senatsentwurf. „Soziale Gerechtigkeit ist in dem Entwurf nicht zu erkennen, wenn man Tarifbeschäftigte und Beamte bei der Bezahlung so gegeneinander ausspielt“, äußerte sich Goiny weiter.
 
Der Gesetzesentwurf unterliegt vor der Beschlussfassung durch das Abgeordnetenhaus von Berlin auch der beamtenrechtlichen Beteiligung nach dem Beamtenstatusgesetz und dem Landesbeamtengesetz durch den dbb berlin als Spitzenorganisation der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin.

Diese Beteiligung ist in der veröffentlichten Mitteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport über die erste Besoldungsanpassung nach über sechs Jahren zum 1. Oktober 2010 nicht erwähnt. Der dbb berlin erwartet daher die Vorlage des Gesetzesentwurfs zur Durchführung der beamtenrechtlichen Beteiligung.