Bei dem gestrigen beamtenpolitischen Grundsatzgespräch mit dem
Senator für Inneres und Sport über allgemeine grundsätzliche Fragen der
Dienstrechtspolitik hat der Senat wieder keine Vorlage eines Konzepts
zum Abbau der Besoldungsrückstände im Land Berlin vorgelegt.
Vom BSBD Berlin wird weiterhin eine gesetzliche Regelung erwartet, die
sicherstellt, dass die Grundgehälter der Beamtinnen und Beamten in
Berlin an das Niveau der Grundgehälter der Beamtinnen und Beamten in den
anderen Bundesländer bis spätestens zum 31. Dezember 2017 erreicht wird.
Dadurch wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen vom März 2010
grundsätzlich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen.
„Für die stufenweise Heranführung der Besoldung im Land Berlin an das
durchschnittliche Niveau der Besoldung der Beamtinnen und Beamten in den
anderen fünfzehn Bundesländern sind gesetzliche Festlegungen im
Landesbesoldungsgesetz notwendig“, äußerte der Landesvorsitzende des dbb
berlin, Joachim Jetschmann, vor dem beamtenpolitischen
Grundsatzgespräch.
Für den BSBD Berlin ist wichtig, dass die Beamtinnen und Beamten endlich angeglichen werden. „Wir müssen in einem überschaubaren Zeitpunkt aus dem Tal der Tränen heraus. Dies gilt besonders für die im Vergleich schlechte Bezahlung im Berliner Justizvollzug“, äußerte sich der Landesvorsitzende des BSBD Berlin, Thomas Goiny, dazu.