Der Deutsche Presserat hat gegen die Redaktion von „BILD“
eine Missbilligung im Zusammenhang mit deren Berichterstattung über die
Verhältnisse im bundesdeutschen Strafvollzug ausgesprochen. Der
Beschwerdeausschuss dieses freiwilligen Selbstkontrollgremiums
entschied, dass der am 04. Dezember 2009 veröffentliche und unter der
Schlagzeile „Nachts holen sich die Wärterinnen Häftlinge zum Sex“ eine
Verletzung des Pressekodexes in Bezug auf die journalistische
Sorgfaltspflicht (Ziffer 2) darstelle. Die vorgenommen
Verallgemeinerungen seien nicht zulässig gewesen, hatten die
Ausschussmitglieder übereinstimmend festgestellt. Zuvor hatte sich der
Vorsitzende des Bundes Deutscher Strafvollzugsbediensteter (BSBD), Anton
Bachl, mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat gewandt.
Ausgangspunkt der Berichterstattung war der spektakuläre Ausbruch von
zwei Gefangenen aus der JVA Aachen Ende November vergangenen Jahres. In
der Folge veröffentlichte „BILD“ einen „großen Knast-Report“. In diesem
wurden durch den Verfasser die Bediensteten in den JVA wider besseres
Wissens als „Wärter“ bezeichnet, es wurden zahlreiche Klischees
geschürt. So stellte nach Auffassung des BSBD die verallgemeinernde
Behauptung, „Nachts holen sich die Wärterinnen Häftlinge zum Sex“
eine pauschale Beleidigung des gesamten Personals und insbesondere der
mehr als 8.000 weiblichen Beschäftigten im Strafvollzug dar. Die
Behauptungen, die „BILD“ im Zuge der Berichterstattung Häftlingen
zuschrieb, wurden nach Überzeugung des BSBD so aufbereitet, dass sie das
Geschehen als „normales Tagesgeschäft“ erscheinen ließen.
Der Axel Springer Verlag argumentierte gegenüber dem Deutschen
Presserat, dass die Berichterstattung eine aktuelle und weite Teile der
Bevölkerung interessierende Frage aufgreife. Die Aussagen der
Ex-Häftlinge seien glaubhaft und nachprüfbar gewesen. Der
Presserat hielt dem jedoch entgegen, dass die in dem Beitrag dargelegte
Quellenlage eine Verallgemeinerung nicht zulasse. Zwar sei nicht zu
kritisieren, wenn die Redaktion ehemalige Gefangene zu Wort kommen
lasse. Die pauschalisierenden Verallgemeinerungen seien jedoch nicht
hinnehmbar. So stelle die Behauptung eines der Häftlinge, nur etwa ein
Viertel der Vollzugsbediensteten seien „sauber“, eine sehr weitgehende
Verallgemeinerung dar, die die Redaktion unwidersprochen stehenlasse.
Mit der Sorgfaltspflicht einer Redaktion sei es zudem nicht zu
vereinbaren, dass sie die Behauptungen auf einzelne Aussagen stützt und
entgegen ihrer Einlassung beim Presserat, diese
nachgeprüft zu haben, das im Beitrag nicht kenntlich gemacht habe. Die
Bezeichnungen „Wärter“ und „Wärterinnen“ wurden durch das
Kontrollgremium nicht beanstandet. Obwohl nicht offizielle
Berufsbezeichnung stellten sie nach Überzeugung des Gremiums keine
Beleidigung, sondern tägliche Umgangssprache dar.
BSBD-Bundesvorsitzender Anton Bachl sprach, abgesehen von der leider
nicht beanstandeten entwürdigenden Berufsbezeichnung Wärter, von
einer „ausgewogenen Entscheidung“, die „im Interesse einer sorgfältigen
Berichterstattung ergangen“ sei. „Der BSBD unterstützt alle
journalistischen Bemühungen, die den oftmals schwierigen Alltag im
Strafvollzug thematisieren und in deren Rahmen auch durchaus kritisch
hinterfragt wird. Die Grenze der journalistischen Sorgfaltspflicht ist
für uns aber erreicht, wenn um der reinen Auflage und sensationellen
Schlagzeile willen die Bediensteten im Vollzug diffamiert werden“,
so Anton Bachl. Der Alltag im Strafvollzug sei geprägt von einer hohen
Motivation des Personals, die sich vor allem dem Ziel der
Resozialisierung von Gefangenen verpflichtet sehen.
Die so schwerwiegenden Verstöße gegen die presseethischen Grundsätze hat
der Presserat nun mit einer Missbilligung geahndet. Zwar ist „BILD“
nicht verpflichtet, diese Missbilligung zu veröffentlichen. Der
Presserat empfiehlt dies aber als Ausdruck fairer Berichterstattung. Der
Presserat selbst ist ein freiwilliges Selbstkontrollgremium,
das 1956 gegründet wurde.
Wandzeitung (PDF 3,65 MB)