Presserat missbilligt „BILD“-Berichterstattung über Strafvollzug

15.04.2010

Der Deutsche Presserat hat gegen die Redaktion von „BILD“ eine Missbilligung im Zusammenhang mit deren Berichterstattung über die Verhältnisse im bundesdeutschen Strafvollzug ausgesprochen. Der Beschwerdeausschuss dieses freiwilligen Selbstkontrollgremiums entschied, dass der am 04. Dezember 2009 veröffentliche und unter der Schlagzeile „Nachts holen sich die Wärterinnen Häftlinge zum Sex“ eine Verletzung des Pressekodexes in Bezug auf die journalistische Sorgfaltspflicht (Ziffer 2) darstelle.  Die vorgenommen Verallgemeinerungen seien nicht zulässig gewesen, hatten die Ausschussmitglieder übereinstimmend festgestellt. Zuvor hatte sich der Vorsitzende des Bundes Deutscher Strafvollzugsbediensteter (BSBD), Anton Bachl, mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat gewandt.
 
Ausgangspunkt der Berichterstattung war der spektakuläre Ausbruch von zwei Gefangenen aus der JVA Aachen Ende November vergangenen Jahres. In der Folge veröffentlichte „BILD“ einen „großen Knast-Report“. In diesem wurden durch den Verfasser die Bediensteten in den JVA wider besseres Wissens als „Wärter“ bezeichnet, es wurden zahlreiche Klischees geschürt. So stellte nach Auffassung des BSBD die verallgemeinernde Behauptung, „Nachts holen sich die Wärterinnen Häftlinge zum  Sex“ eine pauschale Beleidigung des gesamten Personals und insbesondere der mehr als 8.000 weiblichen Beschäftigten im Strafvollzug dar. Die Behauptungen, die „BILD“ im Zuge der Berichterstattung Häftlingen zuschrieb, wurden nach Überzeugung des BSBD so aufbereitet, dass sie das Geschehen als „normales Tagesgeschäft“ erscheinen ließen.
 
Der Axel Springer Verlag argumentierte gegenüber dem Deutschen Presserat, dass die Berichterstattung eine aktuelle und weite Teile der Bevölkerung interessierende Frage aufgreife. Die Aussagen der Ex-Häftlinge seien glaubhaft und nachprüfbar gewesen.  Der Presserat hielt dem jedoch entgegen, dass die in dem Beitrag dargelegte Quellenlage eine Verallgemeinerung nicht zulasse. Zwar sei nicht zu kritisieren, wenn die Redaktion ehemalige Gefangene zu Wort kommen lasse. Die pauschalisierenden Verallgemeinerungen seien jedoch nicht hinnehmbar. So stelle die Behauptung eines der Häftlinge, nur etwa ein Viertel der Vollzugsbediensteten seien „sauber“, eine sehr weitgehende Verallgemeinerung dar, die die Redaktion unwidersprochen stehenlasse. Mit der Sorgfaltspflicht einer Redaktion sei es zudem nicht zu vereinbaren, dass sie die Behauptungen auf einzelne Aussagen stützt und entgegen ihrer Einlassung beim Presserat, diese
nachgeprüft zu haben, das im Beitrag nicht kenntlich gemacht habe. Die Bezeichnungen „Wärter“ und  „Wärterinnen“ wurden durch das Kontrollgremium nicht beanstandet. Obwohl nicht offizielle Berufsbezeichnung stellten sie nach Überzeugung des Gremiums keine Beleidigung, sondern tägliche Umgangssprache dar.
 
BSBD-Bundesvorsitzender Anton Bachl sprach, abgesehen von der leider nicht beanstandeten entwürdigenden Berufsbezeichnung Wärter, von  einer „ausgewogenen Entscheidung“, die „im Interesse einer sorgfältigen Berichterstattung ergangen“ sei. „Der BSBD unterstützt alle journalistischen Bemühungen, die den oftmals schwierigen Alltag im Strafvollzug thematisieren und in deren Rahmen auch durchaus kritisch hinterfragt wird. Die Grenze der journalistischen Sorgfaltspflicht ist für uns aber erreicht, wenn um der reinen Auflage und sensationellen Schlagzeile  willen die Bediensteten im Vollzug diffamiert werden“, so Anton Bachl. Der Alltag im Strafvollzug sei geprägt von einer hohen Motivation des Personals, die sich vor allem dem Ziel der Resozialisierung von Gefangenen verpflichtet sehen.
 
Die so schwerwiegenden Verstöße gegen die presseethischen Grundsätze hat der Presserat nun mit einer Missbilligung geahndet. Zwar ist „BILD“ nicht verpflichtet, diese Missbilligung zu veröffentlichen. Der Presserat empfiehlt dies aber als Ausdruck fairer Berichterstattung. Der Presserat selbst ist ein  freiwilliges  Selbstkontrollgremium, das 1956 gegründet wurde.
 

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