Die in der Pressemitteilung des Senators für Inneres und Sport, Dr.
Körting, am 11. Mai angekündigte Anpassung der Besoldung der Beamtinnen und
Beamten zum 1. Oktober 2010 in Höhe von 1,5 Prozent erweist sich in Wahrheit
als plumpe Falle, da die für den Dezember 2010 fällige Sonderzahlung von 940
Euro im Jahre 2009 auf 640 Euro gesenkt wird.
Die Pressemitteilung
des Innensenators enthält über die gesetzlich seit dem 1. Oktober 2008
vorgesehene Absenkung der jährlichen Sonderzahlung keine Angaben. Damit
täuscht der Innensenator nicht nur die Beamtinnen und Beamten. Er erweckt
bewusst in der Öffentlichkeit einen völlig falschen Eindruck über die
Besoldungserhöhungen.
Im Gegensatz zum Jahre 2009 erhält zum Beispiel
ein/e verheiratete/r Beamtin/Beamter in der Besoldungsgruppe A 8, Stufe 7, im
Alter von 35 Jahren im Jahre 2010 trotz der vom Senat vorgeschlagenen
Besoldungsanpassung im Jahre 2010 tatsächlich 105 Euro/brutto weniger
Grundgehalt. Auch ein/e verheiratete/r Beamtin/Beamter im Alter von 40 Jahren
in der Besoldungsgruppe A 10, Stufe 8, muss beispielsweise eine Minderung
der Besoldung in Höhe von 62,01 Euro nach dem Körting-Vorschlag in diesem
Jahre hinnehmen.
Der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim
Jetschmann, fordert: „Der Senat muss noch für 2010 für die Beamtinnen und
Beamten des Landes Berlin eine echte Besoldungsanpassung vorsehen, ohne dass
die jährliche Sonderzahlung zur Finanzierung von Erhöhungen der Grundgehälter
herangezogen wird. Der dbb berlin erwartet die Vorlage eines neuen Vorschlages
für die Besoldungsanpassung im Jahre 2010.“
Gleichzeitig mahnt der dbb berlin die gesetzlich vorgeschriebene beamtenrechtliche Beteiligung zum Gesetz zur Besoldungsanpassung- und Versorgungsanpassung für Berlin 2010/2011 an, die nach Kenntnis des dbb berlin in dem Beschluss des Senats vom 11. Mai erstaunlicherweise nicht vorgesehen ist.