Als "Idee aus dem Tollhaus" hat der stellvertretende Landesvorsitzende des BSBD Berlin, Thomas Bestmann, die Planungen der Senatsverwaltung für Justiz zu den geplanten Standortveränderungen in der Jugendstrafanstalt (JSA) Berlin bezeichnet.
Der Vorschlag der Senatsverwaltung sieht explizit vor, 87 Haftplätze in der Jugendstrafanstalt Berlin zu streichen und die z. Zt. mit 63 Inhaftierten besetzte Drogenfachabteilung in den Untersuchungshaftbereich Kieferngrund in Lichtenrade zu verlegen. Als Unverschämtheit sieht der BSBD die zeitlichen Vorgaben gegenüber der JSA. Bereits am 14. Januar musste ein Umzugskonzept vorliegen, dass dann auch noch von Senatsverwaltung überwacht wird. Alles nur der Fachaufsicht geschuldet oder Misstrauen gegenüber der Anstaltsleitung!?
Die dort z. Zt. 45 Untersuchungshäftlinge sollen zukünftig im Haus 9 und einem noch zu bestimmenden Haus am Standort Friedrich-Olbricht-Damm untergebracht werden.
Die Jugendarrestanstalt soll vorübergehend für eine Dauer von ca. 2 Jahren, während des Ausbaus, in das dann ehemalige Haus 8 (Drogenfachabt.) der JSA Berlin verlegt werden. Somit befänden sich dann auf dem Gelände der JSA Berlin, nicht nur männliche sondern auch weiblichen Arrestanten. Der BSBD Berlin sieht hierbei ein erhebliches Sicherheitsproblem und befürchtet eine Zunahme von sexuellen Provokationen. Der tägliche Umgang und die Erziehung der Jugendlichen wird dadurch erschwert, wenn nicht sogar gänzlich unmöglich gemacht.
Die Kosten des Umbaus der Jugendarrestanstalt werden auf ca. 6 Mio. Euro geschätzt. Zuzüglich Kosten des Umzuges, sowie Einrichtung/Abgrenzung in der JSA Berlin (Zwischenzaunanlage, eigenständige Sicherheitsanlagen erforderlich, Computernetzwerk). Für den BSBD Berlin eine unnötige Steuerverschwendung.
Die Probleme:
Die Beschäftigten der JSA Berlin und der Jugendarrestanstalt wollen das nicht mitmachen und lehnen das Konzept ab!
Für den BSBD schlägt Thomas Bestmann daher folgendes Konzept vor:
Mit diesem Vorschlag werden sowohl für den Steuerzahler erhebliche Kosten durch An- und Umbauten erspart.
"So können die vorher als Jugendarrestanstalt genutzten Gebäude als geschlossene Einrichtung für nicht strafmündige Kinder genutzt werden", äußert sich Bestmann abschließend.