BSBD Berlin kritisiert massiven Abbau von Beförderungsämtern

25.02.2011

Bereits im Oktober 2010 haben der dbb berlin und seine Fachgewerkschaften den Wegfall der Spitzenämter im mittleren und gehobenen Dienst im Entwurf des neuen Laufbahngesetzes kritisiert. Das neue Gesetzesvorhaben sieht zukünftig nur noch zwei Laufbahngruppen vor. Die Laufbahngruppe 1 (einfacher und mittlerer Dienst) beginnt mit dem Eingangsamt A 5 und die Laufbahngruppe 2 (gehobener und höherer Dienst) beginnt mit dem Eingangsamt A 9.

Für die gesamte Berliner Justiz soll es nur noch eine einheitliche Justizlaufbahn geben. Der BSBD Berlin befürchtet, dass es dadurch auch zukünftig keine klaren Regelungen für den Aufstieg in den gehobenen Dienst geben wird.
Wie der dbb berlin errechnet hat, fallen durch das neue Laufbahnrecht insgesamt 5.249 Beförderungsämter zukünftig weg. Betroffen wären davon Im Justizvollzug vor allem der allgemeine Vollzugsdienst, Krankenpflegedienst und Werkdienst mit den Spitzenämtern A9s, A9s + Z und A 11, aber auch der gehobene Dienst mit A 13 s.
Erstaunlich ist, dass der DGB die Ideen des Innensenators unterstützen. „Das zeigt, dass der DGB völlig den Kontakt zu der Beamtenschaft verloren hat“, sagte der Landesvorsitzende des BSBD Berlin, Thomas Goiny. Die „Modernisierung des Beamtenrechts wird nicht durch Kürzungen erreicht. Vielmehr müssen endlich Anreize wie Leistungszulagen und Prämien verwirklicht werden, die man uns schon vor über 10 Jahren versprochen hat. Wir müssen ‚raus aus dem Beförderungsstau und das geht nur mit einer festen Regelung wie bei der Polizei“, äußert sich Goiny weiter.

Der BSBD Berlin fordert den Senat auf, endlich etwas für den Justizvollzug zu tun und zusätzliche Stellen- und Beförderungsämter in den Berufsgruppen zu schaffen.

Der BSBD Berlin fordert:

Aufgrund der feststehenden demoskopischen Personalprognosen darf es keinen weiteren Stellenabbau im Justizvollzug geben