Justizsenatorin verstößt vorsätzlich gegen die Jugendarrestvollzugsordnung

11.03.2011

Die Mehrheit des Rechtsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses hat in seiner Sitzung am 09.03.2011 die beiden Anträge von CDU und FDP, die sich gegen die Verlagerung des Drogenfachbereiches der Jugendstrafanstalt Berlin nach Lichtenrade ausgesprochen hatten, abgelehnt. Die Jugendarrestanstalt wird für die Dauer des Ausbaues in das Haus 8 der JSA Berlin ziehen. Was klar gegen die Jugendarrestvollzugsordnung verstößt.

Der vom stellv. Landesvorsitzenden des BSBD Berlin, Thomas Bestmann und den Kolleginnen und Kollegen der JSA Berlin und der JAA erarbeiteten Alternativorschlag, hat die Senatsverwaltung für Justiz ohne Nennung von Gründen ebenfalls abgelehnt. Der BSBD Berlin ist über die sture Haltung der Verwaltung mehr als erstaunt. Es zeigt, dass die Senatsverwaltung für Justiz wenig Verständnis für die Beschäftigten, die Dienststellen als Organisationseinheit und auch für die Belange der Inhaftierten zeigt.
Die JSA Berlin ist nur der Auftakt der strukturellen Veränderungen im Berliner Justizvollzug, die als Einsparvolumen für den Neubau der JVA Heidering vorgenommen werden. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass es bei der Neuordnung der JSA Berlin nur um die in diesem Jahr zu erbringende Sparsumme von 665.000,- € ging. Bereits seit Jahren wird die JVA Plötzensee systematisch organisatorisch und personell "zerrupft" und  in Zukunft gemeinsam mit der JVA Charlottenburg und dem JVK Berlin eine neue Anstalt bilden.

Der BSBD Berlin lehnt diese am grünen Tisch geplanten Veränderungen, die auf reinen fiskalischen Grundlagen basieren, ab und fordert verlässliche Zahlen und Aussagen von der Justizsenatroin von der Aue, damit der Berliner Justizvollzug klare Aufgaben hat und die Beschäftigten eine Perspektive.