Trendwende bei der Besoldungspolitik?

25.07.2011

Der Senat von Berlin hat eine Besoldungs- und Versorgungsanpassung zum 1. August 2012 beschlossen und im Entwurf des Doppelhaushalts 2012/2013 dafür finanzielle Vorsorge getroffen.

Wie der dbb berlin berichtet, hat der Senat in seiner Sitzung am 19.07.2011 beschlossen, die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu beauftragten, gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Finanzen dem Senat den Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für 2012 zur Beschlussfassung und Weiterleitung an das Abgeordnetenhaus vorzulegen. Die Besoldung für die Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsbezüge der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger soll 1. August 2012 um 2,0 % erhöht werden.

Der BSBD Berlin begrüßt grundsätzlich diesen Beschluss. "Wir hoffen aber, dass der Auftrag sich nicht als Wahlkampfmaßnahme entpuppt", äußert sich der Landesvorsitzende des BSBD Berlin, Thomas Goiny zurückhaltend. "Bereits in der Vergangenheit hatte der Senat sich nicht an seine Zusagen bei der Rücknahme der Besoldungskürzung gehalten. Nach den Kürzungen und Einsparungen der letzten Jahre, die besonders die unteren Besoldungsgruppen hart getroffen hat, haben die Beschäftigten im Justizvollzug nicht mehr viel Vertrauen in diese Aussagen des Senats. Eine Besoldungsanpassung habe wir endlich verdient", sagte Goiny abschließend.

Ob die erklärte politische Absicht über eine weitere Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin könnte nach der vollzogenen Anpassung zum 1. August 2010 um 1,5 vom Hundert und der noch umzusetzenden Anpassung zum 1. August 2011 um 2 vom Hundert nach Ansicht des dbb berlin eine Trendwende bei der Besoldungspolitik bedeuten.

Für den dbb berlin äußerte sich der Landesvorsitzende Joachim Jetschmann, vorsichtig optimistisch: "Der dbb berlin sieht sich zusammen mit seinen Mitgliedsgewerkschaften und Mitgliedsverbänden in dem gewerkschaftlichen Einsatz zum Abbau des Besoldungsrückstandes von 12 bis 20 vom Hundert gegenüber den anderen Bundesländern angesichts der eingetretenen politischen Entwicklung bestätigt. Das gewerkschaftliche Ziel des dbb berlin, die vollständige Anpassung der Besoldung und der Versorgung an die anderen Bundesländer bis Ende 2017, bleibt bestehen. Alle politischen Parteien werden aufgefordert, diese Forderung des dbb berlin nicht nur während des Wahlkampfes 2011 zu übernehmen", so der Landesvorsitzende des dbb berlin nach Bekanntwerden des Senatsbeschluss vom 19. Juli 2011.