Alles nur falsch verstanden?
Übernahme der Anwärterinnen und Anwärter auf der Kippe!

27.07.2011

Im Rahmen der Debatte um die Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts, hat die Landesleitung diverse Gespräche geführt, darunter am 18. Juli 2011 auch ein Informationsgespräch mit der Justizsenatorin, Frau Gisela von der Aue. Hier war aus Sicht des Vorstandes besonders wichtig, wie es mit der Übernahme und Weiterbeschäftigung der Anwärterinnen und Anwärter der Ausbildungslehrgänge 215 bis 221 des allgemeinen Justizvollzugsdienstes weitergeht.

Im Gespräch bedauerten beide Seiten die unnötigen Darstellungen in der Presse über die besonderen Einsparungen im Justizvollzug (wie berichtet). Die Justizsenatorin legte noch einmal Wert darauf festzustellen, wie wichtig ihr der Justizvollzug ist.

Im weiteren Verlauf des Gesprächs, dass sehr freundlich und harmonisch verlief, wurden auch Themen wie die Unterbringung der Sicherheitsverwahrten, das neue Strafvollzugsgesetz, die Zusammenlegung der Anstalten am Standort Friedrich-Olbrich-Damm und der hohe Belegungsdruck im offenen Vollzug angesprochen.

Hauptthema war aber die Weiterbeschäftigung aller Anwärter/innen nach Beendigung der Ausbildung. Hier wurde von Seiten der Landesleitung das Unverständnis über die komplette Stellenstreichung für die neue Haftanstalt Heidering geäußert und das bei gleichzeitigem Personalabgang von fast 25 % der Beschäftigen im Justizvollzug bis Ende 2017. Dies würde bedeuten, dass ohne die beantragten Stellen für die Sicherungsverwahrung, die Streichung für Heidering und den Personalabbau ohne Neueinstellungen fast 1000 Stellen nicht besetzt wären.

Gleichzeitig wurde der Landesleitung gegenüber aber in Absprache mit der Finanzverwaltung die Übernahme aller Anwärterinnen und Anwärter zugesagt. Allerdings sollten im Rahmen einer Bestenauslese 80 – 85 % der Anwärter/innen als Beamte und die übrigen mit Tarifverträgen weiterbeschäftigt werden, bis entsprechende Planstellen frei werden.

Hier scheiden sich nun die Geister:

Übereinstimmend haben die Mitglieder der Landesleitung des BSBD (Thomas Bestmann, Andreas Braun, Thomas Goiny und Thomas Steinbrecher) die Aussagen der Justizsenatorin und der Abt. III als vollständige Übernahme bewertet.

Umso überraschender war, dass Frau Gerlach (Abt III), die bei dem Gespräch dabei war, in einem Telefonat gegenüber den Kollegen Goiny und Steinbrecher eine völlig andere Sicht darstellte.

Jetzt sollten nur noch 80% aller Anwärter/innen übernommen werden und das zum Teil als Tarifbeschäftigte.

Für den BSBD ist die Haltung der Abt. III besonders unverständlich, weil nun überhaupt nicht mehr nachvollziehbar ist, wie es mit den Nachwuchskräften weitergeht. Die von Frau Gerlach unterstellte schwierige vertrauensvolle Zusammenarbeit, wenn der BSBD sich nicht an Absprachen halten würde, weist der Vorstand des BSBD mit aller Entschiedenheit zurück. Es wird der Eindruck erweckt, dass, wenn Informationen an die Finanzverwaltung gelangen sollten, die Übernahme der Anwärter/innen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Diese Unterstellung lässt sich der BSBD nicht gefallen und fordert weiterhin die Übernahme der kompletten Ausbildungslehrgänge und gegenüber den Betroffenen eine klare Aussage.

Die Justizverwaltung ist aufgefordert, für alle Beschäftigten die Stellensituation sachlich und transparent darzustellen!

Der BSBD fordert die Justizsenatorin auf, sich für die Übernahme aller Auszubildenden einzusetzen, um den hohen Qualitätsstandard des Berliner Justizvollzuges zu sichern!