Hinweise zu den neuen besoldungs- und versorgungsrechtlichen Regelungen liegen vor

05.09.2011

Von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurden die vom dbb berlin erbetenen Hinweise zur Anwendung der besoldungs- und versorgungsrechtlichen Regelungen des Zweiten Dienstrechtsänderungsgesetzes (2. DRÄndg) vom 21. Juni 2011 und des Gesetzes zur Besoldungsneuregelung für das Land Berlin (Berliner Besoldungsneuregelungsgesetz -BerlBesNG) vom 29. Juni 2011 im Verwaltungsrundschreiben I Nr. 100/2011 vom 30. August 2011 veröffentlicht.

Die Durchführungshinweise enthalten als Anlagen eine Synopse zum alten und geltenden Besoldungsrecht sowie einen Musterbescheid über die erstmalige Stufenfestsetzung und die Anerkennung von Erfahrungszeiten und geben die Rechtsauffassung des Senats zu den neuen Regelungen wieder. Für alle Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger ist ein Informationsschreiben zum neuen Besoldungsrecht für die Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter mit den Rechtsänderungen zum 1. August 2011 vorgesehen.