Neue Besoldungsordnung
BSBD hilft ihren Mitgliedern bei „Schlechterstellung“

07.11.2011

Seit dem 01.08.2011 gilt in Berlin für alle Beamten das neue Besoldungsgesetz mit der neuen Besoldungstabelle und ihren Erfahrungsstufen und es häufen sich die Nachfragen von Kolleginnen und Kollegen die, durch die neue Besoldungstabelle - gegenüber der alten Regelung - schlechter gestellt sind.

Insbesondere die Neueingruppierung in die neuen Erfahrungsstufen / Überleitungsstufen führt in den nächsten Jahren bei einigen Kolleginnen und Kollegen gegenüber der alten Regelung zu teilweise erheblichen finanziellen Einbußen. Hier gibt es unterschiedliche und ganz individuelle Gründe.

Jeder Mitarbeiter wird durch die Dienststelle in den nächsten Tagen/Wochen schriftlich offiziell in die neue Besoldungsordnung überführt.

Erst nach Erhalt des Schreibens der Personalstelle können Maßnahmen zur Überprüfung der Besoldung erfolgen. Die Mitglieder des BSBD können hierzu die Rechtsberatung und der Rechtschutz nutzen.

Für die Überprüfung der Eingruppierung benötigen wir:

  1. Nach Erhalt des Schreibens der Personalstelle und offensichtliche und nachvollziehbare „Schlechterstellung“ Kontaktaufnahme über die Betriebgruppenvorsitzenden.
  2. Terminvereinbarung für Rechtsschutzberatung (hierzu wird die Kopie des Schreibens der Personalstelle benötigt).
  3. Kurze schriftliche Gegenüberstellung der Verluste (alte Regelung / neue Regelung) vorbereiten.
  4. Das weitere Verfahren wird dann über die Rechtschutzkommission des dbb berlin geprüft (ggf. muss schriftlich fristwahrend Widerspruch eingelegt werden).

Nähe ist unserer Stärke