In Berlin muss weiter das Beihilferecht des Bundes Anwendung finden! - Lange Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge nicht hinnehmbar -

Der dbb berlin hat in einem Schreiben an den Innensenator zur neuen rechtlichen Grundlage für die Gewährung der Beihilfe an die Beamtinnen und Beamten sowie ihrer Angehörigen im Landesbeamtengesetz weiter die Anwendung des Beihilferechts des Bundes eingefordert und die Absicht des Senats begrüßt, dieser Forderung nachzukommen.

Mit der Übernahme des Beihilferechts des Bundes werden auch die zahlreichen Verbesserungen und Änderungen in der Bundesbeihilfeverordnung voraussichtlich im Oktober für die Berliner Beihilfeberechtigten wirksam.

Da im Recht der Beihilfe des Bundes die "Kostendämpfungspauschale" nicht vorgesehen ist, forderte der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, "dass dieser Eingriff zum Nachteil der Beamtinnen und Beamten sowie Richter und Richterinnen wieder rückgängig gemacht wird." Der Landesvorsitzende forderte auch die Beseitigung des "Ausschlusses der Wahlleistungen" im Beihilferecht des Landes Berlin.

Der Wiedereinführung der "Altregelung des Bundes" bis Ende 2003 bei der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Arznei- und Verbandmittel sowie Kompensation durch Erhöhung der Praxisgebühr um 5 Euro stimmt der dbb berlin nach intensiven Berechnungen zu. Jedoch wird eine "Vorbehaltsklausel" mit Hinweis auf die Versagung der Vorteile einer Beitragsentlastung der gesetzlich Versicherten bei Einführung dieser Gebühr angeregt. Zusätzlich sollte im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2008 eine Belastungsgrenze eingeführt werden, um in besonderen Härtefällen auf Antrag einen individuellen Ausgleich gewähren zu können.

In dem Schreiben an den Innensenator bezeichnete der Landesvorsitzende des dbb berlin, Joachim Jetschmann, "die langen Bearbeitungszeiten für Beihilfeanträge für die Beihilfeberechtigten als nicht hinnehmbar". "Die mit dem Innensenator zuletzt am 25. Juli 2008 geführten Erörterungen müssen", so Jetschmann weiter bei Absendung der Stellungnahme, "dazu führen, dass die Beihilfeberechtigten innerhalb kürzester Zeit die Beihilfebescheide sowie die Auszahlungsbeträge erhalten".