BSBD und DPolG Berlin:
Brandanschläge auf Privat-Fahrzeuge
Nach Anschlägen auf Privat-Fahrzeuge:
BSBD & DPolG Berlin fordern Sicherheitskonzept für JVA-Bedienstete
Sowohl Versuche der Einschüchterung als auch Beleidigungen von und körperliche Angriffe auf Bedienstete des Straf- und Polizeivollzugs sind in Berlin mittlerweile trauriger Alltag. Einzelfälle? Fehlanzeige. Besorgniserregend ist vor allem die qualitative Zuspitzung der Vorfälle – die stetig anwachsende Brutalität und Skrupellosigkeit der Täter. Ins Auge sticht auch, dass Amtsträger nicht mehr nur im Rahmen ihrer Dienstverrichtung als Vertreter der staatlichen Gewalt attackiert werden. Zunehmend sind die Bediensteten selbst oder ihre Familien das Ziel, richten sich die Angriffe gegen deren Eigentum – mit erheblichen Folgen für das Privatleben. So jüngst geschehen im Umfeld der Justizvollzugsanstalt Heidering, als nächtens private Kraftfahrzeuge von Dienstkräften der JVA wiederholt und offenkundig gezielt in Brand gesetzt und zerstört wurden.
“Wir fordern dringend ein Sicherheitskonzept, das u.a. technisch gesicherte oder bewachte Parkflächen für Bedienstete in besonders sensiblen Dienstbereichen vorsieht”, sagt Thomas Goiny, Vorsitzender BSBD Berlin. Bodo Pfalzgraf, Vorsitzender DPolG Berlin, ergänzt: "Das Land Berlin muss sich seiner Garantenstellung endlich bewusst werden und Maßnahmen zum Schutz der eigenen Bediensteten ergreifen.”
Denn für Behördenmitarbeitende, die sich zum Wohle der Allgemeinheit 24/7 der Sicherheit in Berlin verschrieben haben, ist ihr Beruf zum eigenen Sicherheitsrisiko geworden.
Dabei ist das Land Berlin verpflichtet, seine eigenen Bediensteten bestmöglich vor Schaden zu schützen. Die Realität sieht jedoch anders aus: Das Land Berlin kommt seinen Sorgfaltspflichten nicht nach. So dauert z.B. die Bearbeitung von Anträgen auf
- Übernahme von Heilbehandlungskosten
- Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen oder
- Ersatz von Sachschäden
nicht selten mehrere Monate. Im Ergebnis der Antragsprüfung wird oftmals sogar ein Anspruch verneint. Betroffene müssen also nicht nur in Vorleistung gehen, sondern haben das Nachsehen, wenn der erlittene Schaden behördlicherseits nicht oder nur teilweise ersetzt wird. Dies gilt insbesondere bei Straftaten mit unbekannt gebliebenen Tätern.