13. März 2023

Frauen im Justizvollzug – selbstverständlich!

  • BSBD Kräfte bündeln

Anlässlich des „Equal Pay Day“ und des internationalen Frauentages fordern die Frauenvertretungen des BSBD Berlin, die Chancengerechtigkeit für die Frauen im Justizvollzug sicherzustellen. Die Beförderungen insbesondere in der mittleren Beförderungsstrukturen zeigen es deutlich!

Von einer fairen Quote kann hier kaum die Rede sein!

Es ist notwendig, dass Frauenförderung überall greift und nicht nur Makulatur in den Frauenförderplänen ist. Die Förderung muss auf Leitungsebene Tatkräftig unterstützt und umgesetzt werden. Eine Gleichbehandlung, die nicht greift, verhindert den Fortschritt und bedeutet den zementierten sozialen Stillstand der Chancenungleichheit in unserer Gesellschaft.

Insbesondere der öffentliche Dienst nimmt hier eine Vorbildfunktion ein, das Vorbild, um den Weg in eine gleichberechtigte Arbeitswelt aufzuzeigen.

Unbewusste Geschlechterstereotype spielen leider immer noch eine Rolle. Nur langsam zeigen sich auch im öffentlichen Dienst Veränderungen z.B. bei der Besetzung von Beförderungsämter ab. Bereits im vergangenen Jahr haben die Frauen im dbb die guten Vereinbarkeitsgesetze und Frauenförderpläne hervorgehoben.

Nur leider nicht überall erfolgreich, denn laut Statistik haben Männer es immer noch leichter als Frauen. Besonders bei Mitarbeitenden mit Migrationswurzeln ist es schwierig. Hier bedarf es ebenso Förderpläne.

„Es sollten bei den dienstlichen Beurteilungen die Personalvertretungen noch viel genauer hinsehen. Die Nachwuchsgewinnung muss gegenüber Frauen deutlich verbessert werden. Es gilt mehr Frauen für den allgemeinen Justizvollzug zu gewinnen und es ist wichtig aufzuzeigen, dass dieser kein klassischer Männerberuf mehr ist. Leider ist die Frauenquote rückläufig. Die Vereinbarung von Familie und Beruf ist nicht einfach, aber möglich und kein Ausschlusskriterium“, äußerte sich die stellv. Landesvorsitzende des BSBD Berlin und Frauenvertreterin Silke Jonas.

Unterbewusste Voreingenommenheit sowie Leistungsbewertungskriterien, die oftmals klassisch ‚männliche‘ Erwerbsbiografien bevorteilen, bestimmen oft, wer für einen Job im öffentlichen Dienst oder eine bestimmte Führungsaufgabe ausgewählt wird und wer nicht, Anonymisierte Bewerbungsverfahren und eine geschlechtersensible Leistungsbewertung, die familiäre Auszeiten als

Erfahrungszugewinnwerte, sorgten, für mehr Chancengleichheit.

„Auf diese Weise wird verhindert, dass gerade Frauen frühzeitig durchs Raster fallen und gar nicht erst die Chance bekommen, im persönlichen Gespräch zu überzeugen.“, bewertete Jonas die Situation.