Der Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung ist endlich da – und in seiner gegenwärtigen Fassung unzureichend und enttäuschend. Insbesondere das Ziel, den bestehenden wettbewerbs- und motivationsschädigenden Besoldungsrückstand in akzeptabler Weise zu verringern, wird gründlich verfehlt. Dem Senat gelingt es mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht ansatzweise, den bereits vorhandenen Personalnotstand in bestimmten Bereichen zu verringern bzw. weitere Abwanderungen zu anderen Bundesländern zu verhindern.
Im Einzelnen sieht der Entwurf zwar die Übertragung der linearen Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst von insgesamt 4,35 Prozent in 2017 und 2018 vor, die vorgesehenen zeitlichen Verschiebungen der Anpassungen jeweils auf den 1. August relativieren das Ergebnis allerdings schon wieder beträchtlich und dürften sich auch wettbewerbspolitisch gegenüber dem Nachbarland Brandenburg, das eine zeit und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses beschlossen hat, verhängnisvoll auswirken.
Auch die vorgesehene geringfügige „Mehrerhöhung“ um 0,5 Prozentpunkte zum Abbau des bis zu 15prozentigen Besoldungsrückstands in Berlin ist völlig unzureichend. Dafür hätte es mindestens einer Erhöhung bedurft, die um ein Prozent den Tarifabschluss übersteigt und vom zuständigen Finanzsenator auch angekündigt worden war. Insofern dürfte es dem Land Berlin mit dem vorgelegten Gesetzentwurf keinesfalls gelingen, seine Attraktivität als Dienstherr im Wettstreit um die besten Kräfte zu verbessern bzw. die rote Laterne bei dem Besoldungsvergleich zwischen den Ländern abzugeben.
Der Gesetzentwurf enthält auch keinerlei Kompensation für die im Tarifbereich eingeführte Stufe 6 ab Entgeltgruppe 9 in zwei Schritten mit jeweils 1,5 Prozent zum 1. Januar 2018 und 1. Oktober 2018. Diese strukturelle Maßnahme muss nach Feststellung des dbb berlin mindestens durch die Zahlung eines Einmalbetrages auch auf die Beamten und Richter übertragen werden, um eine erneute Benachteiligung zu vermeiden.
Unzureichend ist auch die beabsichtigte Änderung des Sonderzahlungsgesetzes, die für die Beamtinnen und Beamten in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 9 im Jahr 2017 nur mit 360 Euro zu Buche schlägt.
"Der dbb berlin hatte erwartet, dass die Sonderzahlung insgesamt in angemessener Höhe in die entsprechenden Besoldungsbestandteile eingebaut wird. Den Beamten und Richtern würde so endlich die Sicherheit gegeben, jährlich damit „rechnen“ zu können und nicht mehr politischen Zugriffen allein aus haushalterischen Gründen zu unterliegen.
Der dbb berlin fordert jetzt erhebliche Nachbesserungen an dem Entwurf im Rahmen der parlamentarischen Beratungen. Insbesondere die zeitlichen Verschiebungen der Linearanpassungen dürfen nicht bestehen bleiben und der Anpassungsfaktor zur Beseitigung des Besoldungsrückstandes muss auf mindestens ein Prozent erhöht werden.", kommentiert dbb Landeschef Frank Becker diesen Entwurf zur Besoldungsanpassung.