BSBD Berlin
Umsetzung des Tarifergebnis für die Beamtinnen und Beamten
Dem BSBD Berlin liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2026 und 2027 zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBV AnpG 2026-2027) von CDU und SPD vor. Dieser Gesetzentwurf wird als sog. Fraktionsgesetz in das Abgeordnetenhaus eingebracht werden, so dass hier keine weiteren Beteiligungen u. a. von den Spitzenverbänden des öffentlichen Dienstes (dbb berlin und DGB Berlin- Brandenburg) und dem Rat der Bürgermeister vorgesehen sind.
Der für Landespersonal zuständige Staatssekretär Wolfgang Schyrocki hatte am 22. April im Unterausschuss Bezirke, Personal und Verwaltung sowie Produkthaushalt und Personalwirtschaft des Abgeordnetenhauses neben der Ankündigung eines Reparaturgesetzes, das aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Besoldung zu erarbeiten ist, auch einen Überblick über den Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes gegeben.
Der dbb berlin wird stellvertretend für die Fachgewerkschaften eine entsprechende Stellungnahme hierzu abgeben. Dazu wird auch eine entsprechende Abstimmung mit der dbb Bundesgeschäftsstelle erfolgen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nicht Bestandteil der Vorlage. Hier wird es zu einem bereits angekündigten Reparaturgesetz kommen.
Der BSBD Berlin begrüßt die Ankündigung und wird sich auch über den Fachausschuss für Dienstrecht des dbb berlin mit diesem Gesetzentwurf befassen. Dazu gehört auch die Beratung zur Vorlage des sog. Dienstrechtsreform II, in dem u.a. auch die neuen Laufbahnverordnung (Aufstieg über die Besoldungsgruppe ab A11) geregelt wird.
Wir werden weiter aktuell informieren.
Euer BSBD Berlin