Erfolg des dbb berlin
Beabsichtigte Änderung des PersVG - Erste Freistellung bereits ab 200 Beschäftigten
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bereits im Rahmen der Betriebs- und Personalrätekonferenz des dbb beamtenbund und tarifunion berlin (dbb berlin) am 18. September 2024 hat die Abteilungsleiterin der Abteilung IV der Senatsverwaltung für Finanzen, Ellen Cavdarci, u. a. über den Stand der Fortentwicklung des Landespersonalvertretungsgesetzes Berlin informiert. Bestätigt wurde in der Veranstaltung, dass die langjährige Forderungen zur Veränderung der Freistellungsstaffel (erste Freistellung bereits ab 200 Beschäftigte) in den Gesetzentwurf der Senatsverwaltung aufgenommen werden soll.
Darüber hinaus teilte der für das Landespersonal zuständige Staatssekretär, Wolfgang Schyrocki dem dbb berlin schriftlich mit, dass er hinsichtlich der Anregung des dbb beamtenbund und tarifunion berlin angeboten hat, die Dienststellen mittels Rundschreiben über die beabsichtigte Änderung zu informieren und bereits im Vorgriff der gesetzlichen Änderung um Unterstützung bitten wird. Hierdurch soll, so Schyrocki, die Arbeitsfähigkeit der örtlichen Personalräte gesichert werden - und zwar bereits ab der Wahl 2024.
In dem Rundschreiben wird u. a. auch ausgeführt, dass die Anwendung des § 43 Absatz 2 PersVG bereits für die jetzt beginnenden neuen Amtsperioden der Personalräte aufgrund des hiesig gesehenen Grundbedarfs eine entsprechende Freistellung eines Personalratsmitglieds befristet bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden Neuregelung zu realisieren. Das entsprechende Änderungsgesetz werde im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten.
Anbei übersenden wir das Rundschreiben vom 21. November 2024 zur Kenntnis und weiteren Verwendung.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Becker
Landesvorsitzender
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